„Armbrustschütze von Jena“: Berufungsverhandlung abgesagt – Haft-Urteil rechtskräftig
(JEZT / OTZ | 2014-06-25) – In Gera sollte heute die Berufungsverhandlung zum Fall des Armbrustschützen, der über viele Monate in der Lichtstadt un ihrer Umgebung sein Unwesen trieb, Tiere tötete oder schwer verletzte, beginnen. Der Mann war vom Amtsgericht Jena zu einem Jahr und zwei Monatne Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl der Anwalt des Täters als auch die Anklagebehörde Berufung eingelegt. Waffenkäufe im Netz hatten den Tierquäler aus Jena überführt, eine Sonderkommission der Polizei hatte daraufhin den Mann gefasst, der die Taten zugab und anschließend vorübergehend in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde.
Die vor dem Landgericht Gera angesetzte Berufungsverhandlung gegen den Armbrustschützen ist jetzt abgesagt worden, da sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Angeklagte ihre Rechtsmittel zurückgenommen haben, wie das Gericht gegenüber der Ostthüringer Zeitung mitteilte. Damit ist das Urteil des Amtsgerichtes Jena vom Dezember 2013 über eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten rechtskräftig, der Täter verurteilt und das Verfahren damit endgültig abgeschlossen. Wann der Mann die Hauftstafe antreten muss, ist noch nicht bekannt.
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