Darf man das von der Deutschen Post vorgesehene Porto umgehen und Briefe in Deutschland für nur 4 Cent versenden?
(JEZT / DW | 2014-07-14) – Schon mal was vom „Weltpostvertrag“ gehört? Mehreren Infos im Internet zufolge (siehe beispielhaft das obige Video), regelt der für die Bundesrepublik auch heute noch gültige Vertrag, dass jeder Postkunde im Deutschen Inland Briefe bis zu einem Gewicht von 20 Gramm mit der Deutschen Post völlig legal für nur 4 Cent verschicken könne.
Wichtig sei hierbei, so wird berichtet, dass unter den Briefmarken UNBEDINGT DAS AKTUELLE DATUM UND DIE UNTERSCHRIFT DES ABSENDERS stehen muss und die POSTLEITZAHL IN EINE ECKIGE KLAMMER gesetzt werden sollte. Sonst, so erfährt man, sei eine kostenpflichtige Nachberechnung zu erwarten.
Aber weshalb sollte es im Jahre 2014 völlig legal funktionieren, Briefe bis 20 Gramm Gewicht so preiswert zu versenden? Gibt es nicht die Festlegung eines Briefportos in Höhe von 60 Cent? In o.g. Weltpostvertrag sei dies in Artikel 6 unter „Inlandsgebühren“ so geregelt, wird man im Internet belehrt, und ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofs / BGH vom 03.03.2005 (= BGH I ZR 273/02) habe ohne weiteren Interpretationsspielraum festgelegt, dass ein Frankieren mit nur 4 Cent kein Preismissbrauch wäre. Also sollte doch alles klar sein – oder?
Wie so oft entpuppt sich eine solche, kaum zu glaubende, Nachricht als tatsächlich kaum glaubhaft. Denn inzwischen soll die Deutsche Post AG hierauf reagiert und ein Statement zum Thema „Unzutreffende Internet Tipps zum vergünstigten Postversand“ herausgegeben haben, wonach „…solche Informationen falsch sind.“
Weiter soll es in der Erklärung der Deutschen Post AG (die ich allerdings nirgendwo im Internet auffinden konnte) heißen: „Für den Versand von Briefen gelten die von der Bundesnetzagentur regulierten Briefpreise, beispielsweise 60 Cent für den Standardbrief innerhalb Deutschlands, beziehungsweise 75 Cent für den internationalen Standardbrief. (…) Briefsendungen, die dennoch mit 3 Cent oder 4 Cent (…) eingeliefert werden, sind unterfrankiert und werden entweder an den Absender zurückgesandt oder es wird bei der Auslieferung ein Nachentgelt berechnet.“
Also Augen auf beim 2 Cent-Briefmarken-Kauf. Vielleicht war das Ganze ja nur eine clevere Strategie der Deutschen Post, mehr Postwertzeichen zu verkaufen. Allerdings ganz falsch ist die Info zum Weltpostvertrag dann wohl doch nicht. So wird berichtet, dass eine inzwischen 85-jährige Dame, die 1929 in Marienburg bei Deutsch-Eylau / Westpreussen (siehe Postkarte) geboren wurde, der Deutschen Post nachweisen konnte, dass sie tatsächlich ein amtliches Schriftstück mit ihrer „Rechtsstellung als Deutsche nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes“ besitzt und hiernach aufgrund des Weltpostvertrags Briefe für derzeit 4 Cent versenden darf. Hoffentlich noch lange…
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