EILMELDUNG: Beate Zschäpe hat im „NSU“-Prozess ihren drei Verteidigern das Vertrauen entzogen!
(JEZT / ARD / TIM SCHWARZ / BILD | 2014-07-16) – Wie die ARD in ihrem Videotext vermeldet, hat Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im sog. „NSU“-Prozess, ihren drei Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm überraschend das Vertrauen entzogen.
Dies habe der Vorsitzende Richter im Prozess vor dem Oberlandesgericht München, Manfred Götzl, mitgeteilt. Er setzte Zschäpe eine Frist bis zum morgigen Tag, in welcher sie dem OLG die Gründe für den Vertrauensentzug näher darlegen soll. Nach seinen Worten ließ Zschäpe ihm die Entscheidung über einen Polizisten mitteilen, so die ARD. Götzl setzte das Verfahren daraufhin bis zum kommenden Dienstag aus.
Ebenso wurde die gerade laufende Vernehmung des Zeugen Tino Brandt abgebrochen, der Zschäpe gestern und heute belastet hatte. Nach einer Meldung der „BILD“-Zeitung habe Zschäpe dem Gericht etwas zu den Bemerkungen Brandts entgegnen wollen, was ihr aber von der Verteidigung untersagt worden sei.
Brandt hatte zuvor ausgesagt, der thüringische Verfassungsschutz habe ihm 1998 Geld gegeben, um es an die untergetauchten drei Terroristen weiterzuleiten. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden Richters, ob dieses Geld ausdrücklich für die Weitergabe an das Trio bestimmt war, hatte Tino Brandt ausgesagt: „Soweit ich mich erinnere, war das direkt für die Weitergabe.“ Brandt war in dieser Woche der einzige Zeuge im „NSU“-Prozess gewesen.
Einfach feuern kann Zschäpe ihren drei Verteidiger allerdings nicht, da es sich um vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger handelt. Sollte die 6. Strafkammer des OLG München die Überzeugung Zschäpes teilen, dass das Vertrauensverhältnis tatsächlich nachhaltig gestört ist, könnte prinzipiell eine neue Pflichtverteidigung bestellt werden. Allerdings droht dem Prozess in einem solchen Fall eine erhebliche Unterbrechung, da neue Anwälte in der Regel viel Zeit benötigen, um sich in die Prozess-Akten einzulesen.
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