An vier Firmenfahrzeugen die Reifen zerstochen / Fahrt in Schlagenlinien unterbunden

25.11.14 • JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu An vier Firmenfahrzeugen die Reifen zerstochen / Fahrt in Schlagenlinien unterbunden

JEZT - Polizeifahrzeuge vor dem Praesidium der LPI Jena Am Anger - Foto © MediaPool Jena

Weil er in starken Schlangenlinien fuhr, fiel ein 65-Jähriger am Sonntagnachmittag anderen Autofahrern auf der B 88 in Jena auf; der Zeuge informierte die Polizei. An der Kreuzung Nollendorfer Hof missachtete der Mann dann noch eine rote Ampel. Unmittelbar vor dem Polizeigebäude wurde er schließlich durch die Polizei gestoppt und kontrolliert.

Die Bewegungen des 65-Jährigen waren stark verlangsamt. Auch den Anweisungen der Polizisten konnte der Mann kaum folgen. Atemalkoholtest und Drogenschnelltest blieben jedoch ohne Befund. Allerdings gab der Fahrer an, Herz-Kreislauf-Medikamente und Grippemittel zu sich genommen zu haben. Nach einer Rücksprache mit der diensthabenden Richterin erließ sie den Beschluss für eine Blutentnahme, deren Ergebnis noch aussteht.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass nicht nur Alkoholeinfluss zu Beeinträchtigungen der Fahrleistung führen kann sondern auch die Einnahme von Medikamenten. Jeder Verkehrsteilnehmer ist hierbei für seine Fahrtauglichkeit eigenverantwortlich. Es gibt zwar kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr bei Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt. Jedoch können hochempfindliche Analyseverfahren auch geringste Mengen an Medikamentenwirkstoffen im Blut nachweisen. Und wer nachgewiesener Maßen fahruntüchtig ist, dem droht unter Umständen ein Fahrverbot, selbst wenn er keinen Alkohol zu sich genommen hat.

Einen gehörigen Schreck bekamen die Mitarbeiter einer Heizungs- und Sanitärfirma, als sie am Montagmorgen auf ihr Firmengelände in der Löbstedter Straße in Jena kamen.

Es wurde dort nämlich festgestellt, dass Unbekannte über’s Wochenende an allen vier Firmenfahrzeugen die Reifen zerstochen hatten. Der Heizungs- und Sanitärfirma entstand hierdurch ein Sachschaden in Höhe von 2.400 Euro.





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