„Revision des Landratsamtes SHK abgewiesen“: Bundesarbeitsgericht gab Ex-Landratskandidatin Judith Kroker recht!
(JEZT / OTZ) – Wie die Ostthüringer Zeitung am Donnerstag berichtete, hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt das Recht auf freie Meinungsäußerung höher eingestuft als die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber und dies im sog. „Fall Kroker“. Damit wiesen die obersten Arbeitsrichter der Republik zugleich den Antrag auf Revision des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises zurück.
Verhandelt wurde in Erfurt die Revision des Kreises gegen dessen ehemalige Mitarbeiterin und Ex-Landratskandidatin Judith Kroker. CDU-Landrat Andreas Heller hatte 2012 seiner Mitarbeiterin zunächst fristlos und danach fristgerecht gekündigt, weil sie in einem Flyer als parteilose Landratskandidatin behauptet hatte, der Landrat decke Betrügereien. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Jena die Kündigung bestätigt, weil Kroker falsche Tatsachenbehauptungen über ihren Arbeitgeber aufgestellt und damit die Loyalitätspflicht verletzt hatte.
Das Landesarbeitsgericht hatte in der Berufung dagegen Krokers Recht auf freie Meinungsäußerung im Wahlkampf als das höhere Gut bewertet. Schließlich hatten die Bundesrichter nun die arbeitsrechtliche Verpflichtungen und das Recht auf freie Meinungsäußerung letztinstanzlich abzuwägen, da der Saale-Holzland-Kreis eine Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts beantragt hatte, wie die OTZ berichtete. Für Judith Kroker besteht damit das Arbeitsverhältnis mit dem Landratsamt fort, als wäre es ihr nie gekündigt worden.
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