Ausbildungsabsolventen: Rechtzeitig Arbeitslosengeld beantragen und keine Lücke im Versicherungsschutz entstehen lassen
(JEZT / AA JENA) – In den nächsten Wochen beenden viele Jugendliche ihre zweieinhalb- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungen, so z.B. Anlagenmechaniker/innen oder Kraftfahrzeugmechatroniker/innen. „Die jungen Facharbeiter, die nicht unmittelbar nach der Ausbildung übernommen werden, können sich arbeitslos melden. Das gilt auch für Jugendliche, die erst einige Wochen später eine Arbeit in Aussicht haben. Durch die Arbeitslosmeldung und die rechtzeitige Abgabe des Antrags schließt der Jugendliche die Lücke im Versicherungsschutz“, sagt Birgit Becker, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Jena.
Mit der Zahlung von Arbeitslosengeld sind Arbeitslose in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert. „Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Am besten sobald der Auszubildende die Prüfungsergebnisse und das genaue Ausbildungsende kennt. Aus unserer Erfahrung, beantragen zwar etliche junge Menschen Arbeitslosengeld, versäumen es aber häufig wegen der Vorbereitung auf den Beruf, den Antrag zeitnah und vollständig wieder abzugeben“, sagt Becker. Die Agentur für Arbeit rät daher dazu, den Antrag spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Ausbildungsverhältnisses abzugeben. Auch die Arbeitsbescheinigung des Ausbildungsbetriebs sollte bereits vorliegen. Der Antrag kann an die Adresse: Agentur für Arbeit Jena, 07735 Jena, geschickt oder – wenn noch Fragen offen sind – persönlich abgegeben werden. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Hotline 0800 4555500 erforderlich.
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