Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt ist in Jena erst ab Mitte März erlaubt!
(JEZT / BARBARA GLASSER) – Ausschließlich außerhalb der Jenaer Tallage und zudem erst im Zeitraum zwischen dem 14. und dem 28. März 2015 darf jeweils von Montag bis Sonnabend Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Dies teilte jetzt die Stadtverwaltung mit. Baum- und Strauchschnitt kann in diesem Frühjahr im gleichen Zeitraum zudem, außer sonntags, in den Ortsteilen Münchenroda, Remderoda, Cospeda, Isserstedt, Lützeroda, Vierzehnheiligen, Krippendorf, Closewitz, Ilmnitz, Maua und Leutra verbrannt werden.
Wie schon im Vorjahr gestattet die Stadt das Verbrennen in den Bereichen außerhalb der Tal- und Kessellage des Saaletals. Beim Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt sind Mindestabstände einzuhalten: 50 Meter zu öffentlichen Straßen, 100 Meter zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen, 20 Meter zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, 100 Meter zu Waldflächen, 15 Meter zu Öffnungen in Gebäudewänden sowie 5 Meter zur Grundstücksgrenze. Der Baum- und Strauchschnitt muss so trocken sein, dass er unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt. Zum Anzünden oder zur Unterstützung des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger oder mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer verwandt werden. Laub und Grasschnitt darf nicht verbrannt werden.
Pflanzliche Abfälle, die in anderen Stadtteilen anfallen, sind fachgerecht durch die Nutzung der Biotonnen bzw. auf den Wertstoffhöfen zu entsorgen. Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes Umweltschutz telefonisch unter Telefon 03641 495 266 oder über die E-Mailanschrift: umweltschutz @ jena.de.
« „Molekulare Fingerabdrücke“: Prof. Schiller von der Schiller-Universität Jena erhält ein Heisenberg-Stipendium der DFG Wie viel Auto braucht man wirklich? – Der Verkehrsverbund Mittelthüringen bietet mit neuen attraktiven Vorteil-Abos Alternativen zum Autofahren »