„Das Ladenöffnungsgesetz produziert nur Verlierer“ – Der Liberale Mittelstand bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrollklage der FDP
„Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Januar 2015, dass unsere Normenkontrollklage abgewiesen wurde. Verlierer sind die Menschen, die Samstag immer arbeiten wollen, der Einzelhandel, die Kunden und auch die Attraktivität der Thüringer Innenstädte. Viele Menschen wollen sogar bevorzugt am Samstag arbeiten. Wir Liberale bleiben – trotz Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – bei der Rechtsauffassung: Wer arbeiten will, soll arbeiten können“, so der Wirtschaftsliberale und Bundesvorsitzende des Liberalen Mittelstand, Thomas L. Kemmerich. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Entscheidung ist im Hinblick auf die Kompetenz des Landesgesetzgebers und damit im Ergebnis mit 5:3 Stimmen ergangen.
Drei Richter haben jedoch die Rechtsauffassung der Freien Demokraten mitgetragen. „Das zeigt, dass unser Rechtsverständnis so abwegig nicht sein kann“, so Kemmerich weiter. Die Thüringer Einzelhändler, Kammern und Verbände hatten sich nach der Gesetzesverabschiedung 2011 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes an die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag gewandt. Ein Dorn im Auge war ihnen vor allem die Bestimmung, nach der Beschäftigte an mindestens zwei Samstagen im Monat frei haben müssen. Das sei so unpraktikabel, erklärten sie. „Das ist es leider nach wie vor“, bedauert Kemmerich das Urteil abschließend.
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