Große VMT-Anfrage der Zählgemeinschaft FDP/Piraten: Die Antwort von Jenas Stadtentwicklungsdezernet Denis Peisker auf alle Fragen von Stadträtin Frau Dr. Heidrun Jänchen

29.03.15 • STARTKeine Kommentare zu Große VMT-Anfrage der Zählgemeinschaft FDP/Piraten: Die Antwort von Jenas Stadtentwicklungsdezernet Denis Peisker auf alle Fragen von Stadträtin Frau Dr. Heidrun Jänchen

JEZT - Verkehrsverbund Mittelthueringen - Symbolbild © MediaPool Jena

Verkehrsverbund Mittelthüringen – Symbolbild © MediaPool Jena

Die Zählgemeinschaft FDP/Piraten im Jenaer Stadtrat schrieb im Januar 2015 auf Initiative und Veranlassung von Stadträtin Frau Dr. Heidrun Jähnchen ihre erste Große Anfrage an den Stadtrat zum Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT). Unterstützt wurde Stadträtin Frau Dr. Heidrun Jänchen dabei von Stadtrat Herrn Prof. Dr. Clemens Beckstein, dem beratenden Bürger in Stadtentwicklungsauschuss Herrn Frank Cebulla sowie Herrn Olaf Behr als Vertreter des Bündnisses PRO BAHN.

FORTSCHRITT - FREIHEIT - FAIRNESS - weiss - Abbildung © FDP JenaAuf insgesamt 54 Fragen kam die große Anfrage, die bei ihrer Einbringung mitunterzeichnet wurde von den FDP-Stadträten Dr. Thomas Nitsche und Andreas Wiese. Jetzt antwortete Jenas Stadtentwicklungsdezernet Herr Denis Peisker über neunzehn Seiten lang auf alle Fragen von Stadträtin Frau Dr. Heidrun Jänchen zum VMT. Die komplette Antwort kann man HIER nachlesen.

Unter anderem berichtet Peisker: „Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet miteinander zu kooperieren. Insofern entstehen durch die Kooperation im VMT weder der Stadt noch der JNV besondere Verwaltungskosten. (…) Der Freistaat Thüringen unterstützt dies insbesondere durch Fördermittel auch finanziell. Insofern entstehen insbesondere für die organisierten Unternehmen direkte und indirekte Kostenvorteile. (…) Für das Verbundmanagement sind derzeit 12 Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufgabengebiete der Mitarbeiter sind auf der Internetseite des VMT Thueringen ersichtlich. (…) Der VMT-Gesellschaftervertrag kann mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Jahres (= Dezember 2015) gekündigt werden. Alle weiteren Vertragswerke haben längere Kündigungsfristen. (…) Alle Aussagen der im Verbund aktiven Vertreter des Freistaates Thüringen lassen erkennen, dass der Freistaat den Verbund als Erfolgsmodell betrachtet und deshalb exklusiv unterstützt. Gebietskörperschaften, die nicht Mitglied des Verbundes sind, kommen nicht in den Genuss der verbundbedingten Zahlungen des Freistaates, weil diese an die Vertragswerke des Verbundes gebunden sind.“





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