„Statt abzumildern wird noch eine Schippe draufgelegt“: Der Stadtelternbeirat übt Kritik an den Plänen der Stadt für neue Jenaer Kindergartengebühren
(JEZT / STEB) – Der Jenaer Stadtelternbeirat (STEB) übt weiterhin scharfe Kritik an Plänen der Stadt Jena für neue „gerechtere“ Kindergartengebühren in unserer Stadt. Hier Auszüge aus einem Brief an Jenas Bürgermeister Frank Schenker, den man HIER in voller Länge lesen kann:
„Der STEB ist der Meinung, dass der Zugang zu Bildung – und Kita ist Bildung (siehe Thüringer Bildungsplan) – für alle Menschen kostenfrei sein muss. Denn das Recht auf Bildung ist ein allgemeines Menschenrecht. Jedoch sieht das ThürKitaG aktuell nach § 20 eine angemessene Elternbeteiligung bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung vor. Der STEB akzeptiert dies, hält diese Angemessenheit aber bereits heute für erreicht. Im Verhältnis mit anderen vergleichbaren kreisfreien Städten Thüringens zahlen Jenaer Eltern bereits heute mit Abstand den höchsten Finanzierungsanteil.“
„Das oberste Ziel des STEBs im Rahmen der aktuell anstehenden Änderung der Gebührensatzung ist es, die Belastung für Familien mit geringen und mittleren Einkommen, sowie für Familien mit mehr als einem Kind zu verringern. Darüber hinaus sollte, nach Meinung des STEBs, der Anteil der Familien, die Höchstgebühr zahlen, signifikant verringert werden. In der bisher gültigen Gebührensatzung sieht der STEB eine Unausgewogenheit bei den Freibeträgen. Eine deutliche Anhebung der Freibeträge hält der STEB daher für dringend geboten. Insbesondere für das 2. und 3. Kind sollte die Anhebung der Freibeträge über die in der Vorlage enthaltene Höhe hinaus gehen. Auch der Gebührensatz von derzeit 13% muss verringert werden. Für die Bagatellgrenze bittet der STEB um eine Prüfung, ob bereits 10,-€ praktikabel wären.“
„Nur in kreisfreien Städten ist die Kommune als Kreis auch Träger der Sozialhilfe. Als einzige vergleichbare Kommune kann in Thüringen nur Erfurt gelten. In Erfurt entspricht das Verhältnis von eigenen Steuereinnahmen zu Schlüsselzuweisungen den Jenaer Verhältnissen. In Erfurt zahlten Eltern 2013 12,23% der Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung, wogegen in Jena 16,68% durch die Eltern aufgebracht wurden.“
„Der STEB empfiehlt Gebührenschuldnern generell die Möglichkeit einzuräumen, auf Antrag, die Festsetzung der Gebühr als vorläufig gelten zu lassen, bis durch den Gebührenschuldner für das entsprechende Jahr ein Einkommenssteuerbescheid vorgelegt werden kann. Hintergrund ist, dass auch bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oftmals erhebliche Kosten entstehen, die u.a. im Zusammenhang mit dem Einkommenserwerb stehen (z.B. Fahrtkosten) und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit deutlich mindern. Dies muss nach Meinung des STEBs Berücksichtigung finden können.“
Den Brief an BM Schenker schrieb Tim Wagner als Vorsitzender des Stadtelternbeirates Jena
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