„Geld für gebeutelte Kita-Kinder-Eltern!“: Die Stadt Jena erstattet wegen des Streiks der Erzieherinnen bereits entrichtete Gebühren

30.05.15 • JEZT AKTUELL, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Geld für gebeutelte Kita-Kinder-Eltern!“: Die Stadt Jena erstattet wegen des Streiks der Erzieherinnen bereits entrichtete Gebühren

JEZT - Spiel und Spass in einer Kita - gepixelt - Foto © MediaPool Jena

Spiel und Spaß in einer Kita – Foto © MediaPool Jena

(JEZT / BARBARA GLASSER) – Die Stadt Jena wird die Kindertagesstättengebühren für die elf Streiktage im Mai erstatten. Die Eltern müssen hierfür keinen gesonderten Antrag stellen. Die Neufestsetzung der Gebühr erfolgt nach Beendigung des Streiks durch den Familienservice der Stadt für alle betroffenen Eltern. Dies teilte die Stadt Jena gestern mit.

Der Tagessatz wird anteilig für jeden Betreuungstag des Monats berechnet und kaufmännisch auf volle Euro-Beträge gerundet. Im Mai waren die Kitas bis zum 11. und somit an sechs von insgesamt siebzehn Betreuungstagen regulär geöffnet. Im Falle der Höchstgebühr von 190 Euro ergibt sich damit ein Tagessatz von 11 Euro und folglich ein Erstattungsbetrag von 121 Euro. Sollte der Streik fortgesetzt werden, wird der Erstattungsbetrag für Juni auf der Basis von 22 Betreuungstagen berechnet. Für Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, vermindern sich die zu erstattenden Streiktage entsprechend, wie es hieß.

Die gleiche Verfahrensweise wird für die bestreikten Schulhorte angestrebt. Die Hortgebühr setzt sich allerdings aus einer Landesgebühr für Personalkosten und einer städtischen Gebühr für die sonstigen Betriebskosten zusammen. Eine endgültige Lösung kann deshalb erst nach einer Entscheidung des Landes über den Personalkostenanteil getroffen werden.





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