Der 205. bis 209. Verhandlungstag im Münchner “NSU”-Prozess

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JEZT - Inside NSU - Das Original - Abildung © MediaPool Jena

„Inside NSU“ – Das Original – Abildung © MediaPool Jena

Aus Pressemeldungen zusammengestellt von Annett Szabo-Bohr:

13.05.2015: Der 205. Verhandlungstag

Offenbar waren Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bei ihren Sparkassenüberfällen dann brutal, denn die Beute gering war. Man habe ihr „ins Gesicht geschlagen mit der Waffe“, sagte eine Zeugin am 205. Verhandlungstag aus, und zwar so brutal, dass sie ein blaues Auge davon trug. Es war der 23. September 2003,  als Mundlos und Böhnhardt eine Chemnitzer Sparkassenfiliale überfielen und der Zeugin, die damals Kassiererin in der Filiale war, fiel die Aussage  sichtlich schwer vor dem Oberlandesgericht München und den vielen Prozessbeteiligten. Gelegentlich weinte sie bei der Rückerinnerung, dann wieder zögerte sie bei manchen Angaben, erklärt aber gegenüber dem Vorsitzenden Richter, dass sie den Überfall vor knapp 12 Jahren „Gott sei Dank gut verarbeitet“ habe – dank intensiver psychologischer Betreuung.

Von Seiten ihrer Vorgesetzten sei damals vor allem ihr Mut gelobt worden, sagte die Zeugin aus, denn sie hatte gegenüber einem der Räuber erklärt, sie habe keinen Schlüssel zum Tresor und könne deshalb kein Geld herausgeben. Mundlos und Böhnhardt flüchteten im September 2003 mit lediglich 435 Euro aus dem Kassenbestand. „Gegen elf Uhr kamen zwei vermummte Männer rein und brüllten ‚Überfall'“, sagte eine zweite Zeugin aus. Mundlos und Böhnhardt seien „einfach so“ über den Tresen gesprungen und hätten sofort Kunden bedroht. Niemals hätte sie gedacht, dass jemand über den hohen Tresen springen könne, so die zweite Zeugin. Auch ihr habe man sofort eine Waffe an den Kopf gehalten, sagte sie aus. Als niemand den Tresor habe öffnen können, seien Mundlos und Böhnhardt nervös geworden. Als sie die 435 Euro griffen, sei das meiste Geld auf den Boden gefallen.

Als dritte Zeugin des Tages trat eine BKA-Beamtin in den Zeugenbstand, die erklärte, dass das Terror-Duo bei dieser Tat möglicherweise von dem im München mitangeklagten André Em#ng#r unterstützt worden ist, denn als „mutmaßliches Tatfahrzeug kommt ein Wohnmobil in Frage, dass Em#ng#r Mitte September 2003 bei einem Verleih in Chemnitz angemietet hatte. Der Angeklagte selbst äußerte sich zu der Angelegenheit nicht; er schweigt eisern seit dem Prozessbeginn vor zwei Jahren. Der Überfall vom September 2003 war der siebte von insgesamt 14 Sparkassen- und Banküberfällen, die Mundlos und Böhnhardt verübten. Dabei erbeuteten sie insgesamt mehr als 600.000 Euro.

19.05.+20.05.2015: Der 206. und 207. Verhandlungstag

Am 206. und 207. Verhandlungstag im „NSU“-Prozess am Oberlandesgericht München bemängelten Beate Zschäpes Verteidiger die „fortgesetzte Arbeit“ des vom OLG beauftragten psychiatrischen Gutachters Henning Saß. Der nimmt seine Aufgabe, die Hauptangeklagte zu beobachten und zu analysieren, offenbar so ernst, dass er belauschen würde, was Zschäpe zu ihren Anwälten sage, so Rechtsanwalt Wolfgang Heer. Deshalb möchten die Zschäpe-Anwälte den Wirkungskreis des Psychiaters erheblich einschränken. Der Sachverständige solle an der Verhandlung zukünftig „nur dann teilnehmen, wenn Beweistatsachen zu einem unmittelbaren Verhalten unserer Mandantin zu erwarten sind“, trug Heer vor.

An Tag 207 zeigte sich, dass so mancher mittelbar an der Angelegenheit Beteiligter im Gerichtsverfahren „sein eigenes Süppchen kochen“ will.  Zeuge Marcel D. bestreitet jedenfalls, jemals mit dem Thüringer Verfassungsschutz zusammengearbeitet zu haben, die anderslautende Aussage seines V-Mann-Führers sei ihm „relativ egal“, wie der frühere Anführer einer rechtsradikalen Gruppierung vor dem OLG München erklärte. Auch der „NSU“ bzw. Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe  seien ihm „leider nicht bekannt“. Doch schnell zeigte sich, dass diese Aussage offensichtlich falsch war.

Das wiederum empörte einige Opferanwälte, die das Gericht baten, zu erklären, ob man einen solchen Zeugen nicht mit Rechtsmitteln zu einer wahren Aussage zwingen können. Richter Götzl wies den Wunsch jedoch zurück und argumentierte, Paragraph 70 des Strafgesetzbuches diene „nicht zur Erzwingung einer wahrheitsgemäßen Aussage“, wie er betonte. Dafür gebe es den Paragraphen 153 im StGB, in welchem von bis zu fünf Jahren Haft bei einer falschen uneidlichen Aussage die Rede ist. Der Antrag wurde abgelehnt und „Zwangsmaßnahmen werden nicht verhängt“, so Manfred Götzl. Die Anwälte reagieren hierauf gekränkt, denn obwohl sie viele Fragen an den Zeugen hatten, stellen sie anschließend keine einzige mehr und Marcel D. konnte den Zeugenstand verlassen. Um was war es an Tag 207 eigentlich gegangen? Marcel D. hatte offenbar,doch, wie andere Zeuge ausgeführt hatten, Kontakte zu mutmaßlichen Unterstützern von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, als diese sich von 1998 bis 2000 in Chemnitz versteckt hatten.

09.06. 2015 = Der 208. Verhandlungstag

Am 208. Tag im Münchner „NSU“-Prozess gab es die Aussage eines BKA-Beamten, die den Verdacht bestärkten, der „NSU“ habe mehr Waffen in seinem Besitz gehabt, als die 20, die von der Polizei nach dem Ende des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ sichergestellt wurden. Der Experte sprach u.a. über untersuchte Munition, die drei weiterhin unbekannten Waffen zuzuordnen sei.

10.06.2015 = Der 209. Verhandlungstag

An diesem Tag gab es nur ein einziges Thema: Beate Zschäpe stellte bei Gericht den Antrag, ihre Verteidigerin Anja Sturm zu entlassen. Den Entbindungsantrag stellte sie gegenüber Richter Götzl schriftlich und wohlbegründet, worauf dieser am Vormittag den Verhandlungstag abbrach. Nach Berichten des SPIEGEL hat sie sich mit ihrer neuerlichen eigenmächtigen Störaktion jedoch keinen Gefallen getan, da der Senat daraus vermutlich weitere Rückschlüsse auf ihre Rolle innerhalb des „NSU“ ziehen könnte, denn ihre Verteidigung hatte Zschäpe stets als etwas unbedarftes „Hausmütterchen“ dargestellt, aber als keine Frau mit berechnenden Absichten. Und die scheinen klar: Jahrelang hatte Zschäpe ihren Mitmenschen etwas vorgespielt, kam mit zwei Männern bestens aus, empfand Frauen in ihrer Nähe eher als Störfaktor. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Vorsitzende Richter Beate Zschäpes Antrag „mit gewohnter Souveränität“, wie der SPIEGEL schreibt,  ablehnen und damit in Zukunft einen dritten Eklat wahrscheinlich werden lassen, worauf dann im Grunde nur das zerrüttete Verhältnis der Hauptangeklagten zu ihren Anwälten festgestellt werden kann. Zschäpe hätte für den Moment gewonnen, bekäme zwei neue Anwälte, die sich in den Prozess aber erst einarbeiten müssten, und damit hätten sich Beate Zschäpes Chancen, milde bestraft zu werden, nach Ansicht des Nachrichtenmagazins erheblich verringert.

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