„Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig“: Karlsruhe ermöglicht Neustart in der Kinderbetreuungs-Familienpolitik
Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Das bundesweite Gesetz ist Ländersache urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag. Der umstrittene Zuschuss sei nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig. Die Freien Demokraten begrüßen das Urteil. FDP-Chef Christian Lindner lobt: „Karlsruhe ermöglicht einen Neustart in der Familienpolitik.“ Auch FDP-Vize Katja Suding (Foto) freut sich: „Schwarz-Rot hat diese sinnlose Prämie 2007 erstmals in ein Gesetz geschrieben und erhält nun endlich die Quittung dafür.“ Sie fordert einen Ausbau und eine qualitative Verbesserung der Betreuungseinrichtungen.
Für Suding liegt auf der Hand: „Deutschland braucht eine echte Wahlfreiheit für Eltern und beste Startchancen für alle.“ Die Entscheidung der Eltern, ihre Kinder vor der Schulzeit zu Hause zu erziehen oder in Krippen und Kitas betreuen zu lassen verlange Respekt. Sie ist überzeugt: „Die Defizite in der deutschen Familienpolitik werden nicht durch weitere staatliche Zahlungen an Familien überwunden, sondern durch mehr Qualität in den Krippen und Kitas. Dafür und für deren Ausbau sollte das eingesparte Geld nun auch verwandt werden.“
Suding strich schon zuvor heraus: „Unser politisches Ziel ist eine Republik der Chancen, in der jeder Mensch sein volles Potenzial unabhängig von seiner Herkunft ausschöpfen kann. Dafür müssen die Gelder zur Qualitätssteigerung frühkindlicher Bildungsangebote eingesetzt werden und nicht für ein CSU-Prestigeprojekt.“ Ähnlich die Reaktion bei Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Diese hatte im Interview mit dem „Deutschlandfunk“ erklärt: „Hier wird ein antiquiertes Modell gefördert. Man will erreichen, dass Mütter zu Hause bleiben und sich um die Kinder kümmern.“ Für die ehemalige Justizministerin ist es unverständlich, „dass jemand, der ein Angebot nicht wahrnimmt, dafür einen Ausgleich bekommt“. Sie verwies darauf, dass Universitäten und Bibliotheken ebenfalls durch den Staat gefördert würden und für die Nicht-Nutzung dieser Angebote kein Ausgleich gezahlt werde. „Das kann eine Grundsatzentscheidung werden.“
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