„Unverantwortlich gehandelt!“: Die Gewerkschaft GEW klagt gegen die Stadt Jena, weil diese einen Streik-Notdienst für ihre Kitas organisiert hatte
(JEZT / GEW) – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft / GEW Thüringen führt nach eigenen Angaben einen Musterprozess gegen die Stadt Jena, weil diese einen Streik-Notdienst für ihre Kitas organisiert hatte. Nach dem Scheitern der Verhandlungen über die Entgeltordnung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst hatten sich die GEW-Mitglieder in einer Urabstimmung mit großer Mehrheit für Streikmaßnahmen ausgesprochen. Daraufhin hat die GEW die betroffenen Mitglieder ab dem 06. Mai 2015 zum unbefristeten Arbeitskampf aufgerufen, dem auch die Erzieher und Erzieherinnen der Stadt Jena aus Kindertagesstätten und Grundschulhorten gefolgt sind.
Die Stadt Jena organisierte daraufhin einen Notdienst u.a. für die Eltern, die ohne Kinderunterbringung sonst unter Umständen ihren Arbeitsplatz verloren hätten und zahlte im Anschluss an die Tarifrunde an einige wenige Erzieherinnen und Erzieher eine kleine finanzielle Anerkennung aus, da (so die Begründung der Stadt) sich diese ohne große Umschweife bereit erklärt hatten, im Zuge des unbefristeten Streiks die Notbetreuung zu übernehmen.
Der Gewerkschaft GEW aber waren die mitunter drastischen Folgen des wochenlangen Streiks für die betroffenen Elternteile offensichtlich egal. Für sie ist dieses Vorgehen der Stadt Jena unverantwortlich, denn es handele sich hierbei um die (Zitat) „Beeinflussung von Beschäftigten, sich aktuell und in Zukunft nicht mehr an Arbeitskampfmaßnahmen zu beteiligen„. Zudem stelle es eine unrechtmäßige Maßregelung der streikenden Erzieher und Erzieherinnen dar und „höhlt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Streik aus„. Deswegen hat die GEW Thüringen nunmehr eine Klage gegen die Stadt Jena erhoben.
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