Kippt der NSU-Prozess? – Juristen räumen den jüngsten Befangenheitsanträgen der Angeklagten Wohlleben und Zschäpe Erfolgsaussichten ein!

24.02.16 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu Kippt der NSU-Prozess? – Juristen räumen den jüngsten Befangenheitsanträgen der Angeklagten Wohlleben und Zschäpe Erfolgsaussichten ein!

JEZT - Ralf Wohlleben im Muenchner NSU Prozess - Foto © Dominik Jahn

Ralf Wohlleben im Münchner „NSU“-Prozess – Foto © Dominik Jahn

Radio Jena Newscontainer Logo 230Mit den Worten, die betreffenden Akten seien erst „nach der letzten Straftat der Angeklagten“ vernichtet worden, als Begründung hatte die Strafkammer am Münchner Oberlandesgericht in der vergangenen Woche im „NSU“-Prozess einen Beweisantrag abgelehnt. Ausgesprochen hatte die Worte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl und die Verteidiger von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben stellten daraufhin Befangenheitsanträge gegen sämtliche Richter des Münchner Staatsschutzsenats. Die Rechtsbeistände der beiden Angeklagten warfen den Richtern vor, von einer Schuld überzeugt zu sein – das Gericht sei deshalb nicht unparteiisch und unvoreingenommen.

Gegenstand des am Mittwoch abgelehnten Beweisantrags war das Bundesamt für Verfassungsschutz, in dessen Zuständigkeit mehrere Akten vernichtet worden waren. Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke argumentierte: Ein unbefangenes Gericht hätte anders formulieren und von einer Hypothese bzw. einer vorläufigen Beweiswürdigung ausgehen müssen. Da überhaupt noch nicht fest stehe, ob Straftaten überhaupt vorlägen, müsse sein Mandant annehmen, dass das Gericht bereits davon ausgehe, er habe die vorgeworfene Straftaten tatsächlich begangen habe, so Klemke. Mehrere Juristen, die auf Strafprozesse spezialisiert sind, haben inzwischen den aktuellen Befangenheitsanträgen der Angeklagten Wohlleben und Zschäpe gewisse Erfolgsaussichten eingeräumt, da die Unschuldsvermutung nach wie vor einen juristischer Grundpfeiler darstelle, der von jedem Gericht zu beachten sei.

Gestern wurde der Prozess aber ohne eine endgültige Entscheidung über die Befangenheitsanträge fortgesetzt, u. a. mit Zeugenbefragungen zum Überfall auf eine Sparkassenfiliale in Zwickau Anfang Oktober 2006, bei der einem Auszubildenden mutmaßlich von Uwe Böhnhardt in den Bauch geschossen worden war. Laut Strafprozessordnung muss allerdings eine Entscheidung über die Anträge fallen, bevor die Verhandlung am heutigen Mittwoch fortgesetzt werden kann.





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