Die Thüringer AfD fordert eine Aussonderung von Flüchtlingen „in gut überwachten Einrichtungen bis zu ihrer Abschiebung oder freiwilligen Ausreise“
Mit folgender Erklärung sorgte Stefan Möller, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, heute für Empörung: „Es ist falsch verstandene Rücksichtnahme (…), wenn man Asylbewerber nach Religionen getrennt unterbringt. (…) Religiöse Fanatiker dürfen hier kein Gastrecht genießen. Sie müssen in gut überwachten Einrichtungen bis zu ihrer Abschiebung oder freiwilligen Ausreise gesondert untergebracht werden“.
Mit dieser Forderung widersprach Möller, der in der kommenden Woche gemeinsam mit Wiebke Muhsal auf dem Jenaer Marktplatz bei einer Demonstration „Für eine Europa der Vaterländer“ sprechen wird, der Präsidentin des Thüringer Landkreistages, Martina Schweinsburg (CDU), die eine gesonderte Unterbringung von Asylbewerbern nach Religion und Nationalität befürwortet hatte. Möller betonte, es sei dagegen „dringend notwendig, den Anpassungsdruck auf Asylbewerber deutlich zu erhöhen.“ Seine Formulierung einer Unterbringung „in gut überwachten Einrichtungen“ erinnert viele Menschen an die Vorgehensweise der Nationalsozialistien, die ab 1934 überwachte Internierungslager zur gesonderten Unterbringung von bestimmten Personen errichteten, die später wegen des härteren Wortklanges mit der Abkürzung „KZ“ bezeichnet wurden.
Ebenfalls Empörung löste das Statement der gesundheitspolitischen Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Corinna Herold, aus, die erklärt hatte: „Für sterbende Kinder ist kein Geld da, für Asylbewerber hingegen schon.“
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