Die BI ProKernberge sagt ‚NEIN’… (= geänderter Artikel vom 25.05.2016 in der Form der Änderung vom 02.06.2016)
Hier der Nachdruck einer Forderung der Bürgerinitiative „ProKernberge“ vom 19. Mai 2016:
HINWEIS: Der ursprünglich nachfolgende Text ist gelöscht worden, kann aber auf der Webseite der BI „ProKernberge“ weiterhin nachgelesen werden. BEGRÜNDUNG: Am 2. Juni 2016 erreichte die Redaktion eine E-Mail u. a. mit folgendem Inhalt
„Hiermit fordern wir sie auf, umgehend unseren auf Ihrer Internetseite http://www.jezt.de/2016/05/25/ veröffentlichten Artikel ‚Droht Bebauung des Gartenlandes Treunertstraße/Hildebrandstraße ab 2020?‘ sowie unser Foto zu entfernen, da Ihnen diesbezüglich durch die Bürgerinititative ProKernberge keine nach dem Urheber- und Kennzeichenrecht erforderliche Genehmigung erteilt wurde! Gleichzeitig löschen Sie diese Daten bitte auch aus Ihrer Datenbank. Darüber hinaus haben Sie mit Ihrem Titel ‚Die BI ProKernberge sagt nein zu Jenas Stadtteilentwicklungskonzept Ost in der vorliegenden Form‘ einen falschen Kontext abgeleitet. Wir beziehen uns in unserem Artikel lediglich auf den Bereich „Treunertstraße/ Hildebrandstraße“, der in dem STEK weiterhin als potenzielle Wohnbaufläche für den langfristigen Bedarf vorgesehen ist. Bitte stellen sie Ihre falsche Interpretation umgehend richtig! Unsere Annahme, dass sie im Unwissen über die im Internet geltenden Regeln und Rechte gehandelt haben, hat uns diesmal davon Abstand nehmen lassen, die Angelegenheit unserem Anwalt zu übergeben.“
Wir bedauern, dass es uns untersagt worden ist, eine öffentliche verbreitete Mitteilung der Bürgerinititative „ProKernberge“ weiter zu verbreiten. Auch die Überschrift des Berichts mit dem Titel „Die BI ProKernberge sagt NEIN zu Jenas Stadtteilentwicklungskonzept Ost in der vorliegenden Form“ war im Kontext mit der Feststellung, dass die BI den Bereich „Treunertstraße / Hildebrandstraße“ des STEK verhindern möchte, völlig korrekt wiedergegeben.
Fakt ist, dass wir erstens das beanstandete Foto mit der Copyrightangabe der BI „ProKernberg“ nachgedruckt hatten – dies jedoch, ohne dass wir dazu autorisiert waren, sowie dass zweitens Mitteilungen von Bürgerinitiativen (wie alle anderen Werke) zwar dem Urheberrecht unterliegen, jedoch aufgrund ihrer aus dem Zweck ergehenden konkludenten Einwilligung als fremdes Werk unter Quellenangabe sinnentsprechend veröffentlicht werden dürfen. Für das Erstere möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen, für das Andere nicht.
Wie es im Sinne des Anliegens der Bürgerintiative zu werten ist, dass eine Vertreterin der BI am 02. Juni 2016 bei JEZT angerufen hat, um uns die beschriebene E-Mail anzukündigen, den Sachverhalt an sich jedoch nicht diskutieren wollte, kann jeder Leser selbst entscheiden.
Die Redaktion
gez.
Rainer Sauer, Jena den 02. Juni 2016
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