Schwarz-Rot verschärft Bedingungen für Baukredite | Kemmerich: Neue Richtlinie hilft niemanden!
„Die Bundesregierung bremst den Häuserneubau in Deutschland. Die veränderten Voraussetzungen für Baukredite treffen vor allem junge Familien und Durchschnittsverdiener. Denn insbesondere junge Familien nutzen derzeit die Niedrigzinsen, um sich Eigentum zu schaffen“, kritisiert der Bundesvorsitzende des Liberalen Mittelstands, Thomas L. Kemmerich (FDP), die Verschärfung bei der Vergabe von Immobilienkrediten durch die Bundesregierung. Richtig sei zwar, dass die Bundesregierung damit lediglich eine neue EU-Richtlinie zu Immobilienkrediten umsetze. Allerdings zeigten andere Länder wie zum Beispiel Österreich, dass die Umsetzung in nationales Recht so streng nicht hätte sein müssen. „Schwarz-Rot hatte es also selbst in der Hand, als sie Richtlinie zum 21. März 2016 in deutsches Recht übernahm. Die neue Immobilien-Richtlinie hilft niemanden. Im Gegenteil, sie erschwert die Finanzierung des Eigenheims. Das zeigt, was staatliche Regulierung anrichten kann“, so Kemmerich.
Experten und Banken gehen bereits acht Wochen nach der Änderung davon aus, dass viele Deutsche das gewünschte Eigenheim oder dessen Renovierung nicht mehr finanzieren können – und zwar gerade jene, die es besonders nötig hätten: Durchschnittsverdiener und Rentner. „Eine zweite Bestimmung der Richtlinie entfaltet eine zusätzliche negative Wirkung: Banken dürfen sich bei der Gewährung des Kredits nicht mehr maßgeblich darauf stützen, dass der Wert der Immobilie die Höhe des Kredits übersteigt. Nicht einmal die Annahme, dass der Wert der Immobilie steigt, darf als Hauptargument für die Kreditwürdigkeit gelten. Die Folge ist, dass Verbraucher mit geringen laufenden Einnahmen ihre Kreditwürdigkeit verlieren, und zwar selbst dann, wenn sie in einer wertvollen Immobilie wohnen. Das betrifft vor allem Rentner, die zum Beispiel ihr Haus renovieren oder altersgerecht umbauen wollen“, erklärt Kemmerich. Gerade an dieser Stelle sei der deutsche Gesetzgeber besonders vorsichtig gewesen. „Die EU-Vorgabe ließ durchaus Ausnahmen zu: Wenn ein Kredit dem Bau oder der Renovierung einer Immobilie dient, darf ihr Wert mit angesetzt werden“, so der Wirtschaftsexperte abschließend.
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