„Leila-Prozess“: Gericht verhängt knapp 12 Jahre Haft für den Hauptangeklagten am Tode des neunjährigen Mädchens in Lobeda-Ost

16.09.16 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Leila-Prozess“: Gericht verhängt knapp 12 Jahre Haft für den Hauptangeklagten am Tode des neunjährigen Mädchens in Lobeda-Ost

JEZT - Das Haus in der Bonhoefferstrasse in Jena in dem die neunjaehrige Leila misshandelt wurde - Foto © MediaPool Jena

Das Haus in der Bonhoefferstraße in Jena, in dem die neunjährige Leila misshandelt wurde. – Foto © MediaPool Jena

Radio Jena Newscontainer Logo 230Vor gut zwei Jahren, gerade als damals die Sommerferien zu Ende gingen, war die neunjährige Leila schwer verletzt von einem herbeigerufenen Notarzt in der Bonhoefferstraße in Jena Neulobeda-Ost aufgefunden worden – rund 100 Hämatome hatte sie da an ihrem Körper.

„Finden Sie den, der dem Mädchen das angetan hat“, habe der Notarzt kurz vor dem Abtransport Leilas in das Uniklinikum Jena zu den herbeigerufenen Polizisten gesagt; das gaben diese im Rahen der Gerichtsverhandlung zu Protokoll. Kurz darauf war das Kind tot – innerlich verblutet nach einem Riß der Bauchspeicheldrüse als Folge eines heftigen Tritts in den Körper, wie eine Gutachterin ausführte. Mehr als ein Jahr lang befasste sich das Landgericht Gera mit dem Tod des Mädchens. Gestern fiel das Urteil.

JEZT - Plattenbau in der Bonhoefferstrasse in Jena in dem die neunjaehrige Leila misshandelt wurde - Foto © MediaPool Jena

Der Plattenbau in der Bonhoefferstraße in Jena, in dem die neunjährige Leila misshandelt wurde. – Foto © MediaPool Jena

Wegen des gewaltsamen Todes des neunjährigen Mädchens wurde der 25 Jahre alte Hauptangeklagte zu elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die vierte Strafkammer sprach ihn sowohl der Körperverletzung mit Todesfolge als auch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig.

Das Mädchen aus dem bayerischen Rothenburg ob der Tauber hatte 2014 seine Sommerferien bei Verwandten in Jena verbracht, weshalb auch Leilas Oma und ihre Tante, denen sie damals anvertraut war, die ihr aber nicht geholfen haben sollen, in Gera mit angeklagt waren. Das Gericht sprach die beiden Frauen gestern, vor allem aufgrund der Auswertung von SMS-Nachrichten, die beide sich gesendet hatten, der Körperverletzung durch Unterlassen für schuldig und verhängte gegen die Großmutter eine hohe Geld- und gegen die Tante eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Die Verteidiger von Leilas Oma und Tante hatten auf Freispruch plädiert.

Der jetzt Vervrteilte 25-Jährige war der damalige Lebensgefährte von Leilas Tante. Die beiden lebten zusammen mit dem Urgroßvater des Mädchens in der Plattenbauwohnung, in der auch Leila während ihres Aufenthalts in Jena viel Zeit verbrachte. Im Laufe des Prozesses gab der 25-Jährige zwar zu, das Mädchen getreten zu haben, jedoch ungezielt und aus dem Liegen heraus, weil er seine Ruhe vor ihr hätte haben wollte. Außerdem bestritt er vehement, das Kind sexuell missbraucht zu haben. Seine Einlassungen bewertete die Strafkamnmer in Gera jedoch als bloße Schutzbehauptung, denn eine Rechtsmedizinerin hatte aufgrund des Verletzungsbildes die Version des Mannes erheblich in Zweifel gezogen. In seinem Urteil ging die Strafkammer am Landgericht Gera sogar noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft, der bei neuneinhalb Jahre Haft lag, hinaus.





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