Thüringens OVG-Präsident Hartmut Schwan nennt die Kritik von Jenas Oberbürgermeister an der Thügida-Demo-Gerichtsentscheidung „unsachlich“
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes Thüringen, Hartmut Schwan, hat sich vor seinen Kollegen Michael Obhues gestellt, der Präsident des Geraer Verwaltungsgerichtes ist, und diesen gegen die Kritik von Jenas Oberbürgermeister Dr. Albrecht Schröter in Schutz genommen. Gegenüber der Mediengruppe Thüringen nannte Schwan Schröters Missbilligung einer Obhues-Entscheidung zu einer Thügida-Demonstration im April 2016 „unsachlich“. Das VG Gera hatte unter dem Vorsitz von Obhues die Neonazi-Demonstration am sog. „Hitlergeburtstag“, dem 20. April, gestattet.
Es sei die Aufgabe von Verwaltungsrichtern, auf Grundlage der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und der gültigen Gesetze nach sorgfältiger Abwägung zu entscheiden, sagte Hartmut Schwan und erklärte: „Selbstverständlich ist Kritik an einem Beschluss in einer demokratischen Gesellschaft zulässig. Die Grenze ist aber dort überschritten, wo sich die Kritik auf eine unsachliche Ebene begibt und der Richter persönlich angegriffen wird.“
Schröter hatte den Geraer Gerichtspräsidenten zuvor vorgehalten, dass die VG-Entscheidung gezeigt habe, wie naiv dieser sei. Schwan machte gegenüber der Mediengruppe Thüringen deutlich, dass es nicht die Aufgabe der Richter sei, die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit oder der Politik zu erfüllen und verwies darauf, dass die Stadt Jena seinerzeit den Weg in die zweite Instanz zum OVG nicht gegangen sei.
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