Neuerung im Jobcenter Saale-Holzland-Kreis: Die „eAkte“ wurde eingeführt!
Seit dem 19. September 2016 arbeitet das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis mit der elektronischen Akte (eAkte). Für unsere Kunden/innen ist die Umstellung von der Papierakte auf die eAkte ohne Schwierigkeiten erfolgt, so Marek Voigt, Geschäftsführer im Jobcenter Saale-Holzland-Kreis.
Durch die Einführung der eAkte müssen sich die Kundinnen und Kunden des Jobcenters aber auch an einige Neuerungen gewöhnen, wie die Arbeitsagentur mitteilt. Alle Dokumente, die man der AA zur Verfügung stellt, werden fotografiert / gescannt. Dadurch können die Mitarbeiter/innen und die Kollegen/innen in den Servicecentern besser und schneller Auskunft geben. Die eingereichten Papierunterlagen werden nach Überführung in die eAkte und einer Aufbewahrungszeit von 8 Wochen vernichtet. „Reichen Sie deshalb, nur wenn ausdrücklich angefordert, Originale ein“, rät Voigt und weist darauf hin, dass zukünftig auf die Einreichung von Kontoauszügen im Rahmen des Antragsverfahrens gänzlich verzichtet werden kann. Das Jobcenter fordere seine Kunden/innen nur noch gezielt zur Einreichung benötigter Kontoauszüge auf. Dies kann beispielsweise passieren, wenn Einkommenszuflüsse oder Zahlungstermine für Heizkostenabschläge nicht eindeutig sind.
„Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, dass seine Angaben im Antrag richtig und vollständig sind. Nach wie vor werden Falschangaben mit Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren geahndet“, erklärt Marek Voigt am Montag. Eine flächendeckende Sammlung und Prüfung von Kontoauszügen führe sowohl bei den Mitarbeiter/innen im Jobcenter, aber auch bei den Kunden/innen zu einer erhöhten Belastung und zu unnötigen Konflikten. Zur Absicherung erfolge von nun ab zeitgleich ein monatlicher Datenabgleich mit anderen Sozialleistungsträgern und Kreditinstituten. Falschangaben würden spätestens über den Datenabgleich erkannt und vom Jobcenter in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt, so Voigt und fügte an „Für Fragen zur eAkte und zur Einreichung von Kontoauszügen stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jobcenters gern zur Verfügung.“
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