„THÜGIDA darf morgen in Jena aufmarschieren!“ – Das OVG Weimar stützt die Entscheidung des Geraer Verwaltungsgerichts
Per Auflagebescheid hatte die Stadt Jena versucht, den angemeldeten Aufmarsch von THÜGIDA (= „Thüringen gegen die Islamisierung des Abendlandes“) auf den 8. November zu verlegen. Das wurde mit der auffälligen Reihung der bisherigen Demo-Daten in ihrer historischen Brisanz begründet („20. April“, „20. Juli“ und „17. August“).
Gegen diese geplante Verlegung hatten die Veranstalter Beschwerde eingelegt. Das Verwaltungsgericht Gera gab ihnen Recht und ließ die Demonstration am 9. November zu. Dagegen wiederum hatte sich die Stadt am Oberverwaltungsgericht Weimar gewehrt. Doch auch dieses Gericht hat die THÜGIDA-Kundgebung mit Entscheidung vom 07.11.2016 erlaubt.
Damit steht Jena bereits die vierte THÜGIDA-Kundgebung in diesem Jahr bevor. Bei den bisherigen THÜGIDA-Veranstaltungen standen ca. 150 THÜGIDA-Sympathisanten über 3.000 Gegendemonstranten aus der gesamten Bürgerschaft Jenas gegenüber.
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