Die Polizei warnt vor „CEO-Fraud“* in Thüringen – Mit neuer Masche werden Firmen um Millionen geprellt – (*= Geschäftsführer- Betrug)

15.01.17 • AUS DER REGION, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLIZEIBERICHT, STARTKeine Kommentare zu Die Polizei warnt vor „CEO-Fraud“* in Thüringen – Mit neuer Masche werden Firmen um Millionen geprellt – (*= Geschäftsführer- Betrug)

JEZT - Thueringen Radar - Grafik © MediaPool Jena

JEZT - Das Wappenemblem der Thueringer Polizei - Abbildung © MediaPool JenaWie der Mitteldeutsche Rundfunk in seinem „Thüringen Journal“ berichtete, wurde Mitte der Woche bei der Erfurter Polizei ein Betrug in Höhe von fast einer Million Euro  angezeigt. Hierbei hatte sich eine Unbekannte telefonisch bei einer Firma im Landkreis Sömmerda gemeldet und sich als Bevollmächtigte ausgegeben. Nach mehreren Telefongesprächen und Schriftverkehr via E-Mail wurde die Zahlung von fast einer Million Euro in Auftrag gegeben. Als Legende wurde eine angebliche Firmenübernahme vorgegaukelt. Das Geld wurde angewiesen und erst danach flog der Betrug auf, den man neudeutsch „CEO-Fraud“ nennt: Geschäftsführer-Betrug.

Bereits in der vergangenen Woche und im Oktober letzten Jahres versuchten Betrüger zwei Erfurter Firmen um Beträge von über 900.000 Euro zu prellen. Anfang des Jahres glückte der Versuch in Nordhausen und eine Firma wies knapp eine Million Euro auf ein vermeintliches Konto des Firmeninhabers an. In allen Fällen wurden die Mitarbeiter von den Anrufern bzw. den Verfassern von E-Mails zur Verschwiegenheit aufgefordert.

Die Betrüger nutzen gefälschte E-Mail Adressen und transferieren die erbeuteten Summen über verschiedene Konten ins Ausland. Dabei geben sich die gut organisierten und vorbereitete Täter überzeugend als Geschäftsführer oder weisungsbefugter Entscheidungsträger eines Unternehmens aus. Sie gehen dabei sehr geschickt vor. Dem Buchhalter eines Unternehmens wird durch mehrfache E-Mails und Anrufe vorgespielt, eine dringende und geheime Geldüberweisung müsse schnell und unauffällig durchgeführt werden. Die Betrüger bauen großen Druck auf. So gelingt es ihnen regelmäßig, auch erfahrene Buchhalter zur Überweisung von Millionenbeträgen zu bewegen.

PRÄVENTIONSHINWEISE DER THÜRINGER POLIZEI FÜR FIRMENINHABER

1.) Legen Sie klare Verhaltensregeln für Ihre Finanzabteilung und Buchhaltung fest, damit Sie nicht Opfer dieser neuen Betrugsmasche werden,

2.) Kontrollieren Sie die Informationen, welche über Ihr Unternehmen öffentlich verbreitet werden. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter auf die im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen wahrnehmbaren Informationen.

3.) Sensibilisieren sie ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänoms.

4.) Führen Sie klare Abwesenheitsregeln und Kontrollmechanismen ein:

– Prüfen Sie die Präsentation der eigenen Firma und der Mitarbeiter im Internet. Kontrollieren Sie Soziale Medien, ob dort zu viele Details veröffentlicht werden
– Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter: Kriminelle versuchen Ihre Firma auszuspähen. Per Email und per Telefon unter Vorspiegelung einer falschen Identität werden Firmeninterna erfragt.
– Was ist im Handelsregister (Unterschriften), was wird über den Aufenthalt der Firmenleitung und die Solvenz des Unternehmens veröffentlicht?
– Prüfen Sie ob beleghafte Überweisungen notwendig sind. Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen beim Auftraggeber. Nutzen Sie dazu einen zweiten Kommunikationskanal.
– Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Absenders
– Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Antwort – E-Mail – Adressen von Hand eingeben – im Zweifel nicht die Antwortfunktion aus der E-Mail – Anwendung nutzen

Umgang mit Ausspähversuchen: Schulen sie die Mitarbeiter in der Telefonzentrale: Was wird an persönlichen Daten herausgegeben, was nicht. (Vornamen, Nachnamen, Durchwahl, Funktion, usw.). Sorgen sie dafür, dass ein Identitätscheck mit dem Kommunikationspartner realisiert wird.

Wenn es zum Vorfall kommt: Durch schnelle Information zunächst an Banken und dann sogleich an die Polizei kann versucht werden, die Überweisungen anzuhalten. Mitarbeiter sollten nach dem Vorfall betreut werden.

Wichtig zu wissen: Das Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BaFin) erteilt keine Zahlungsaufträge!

Sollten Sie zu Zahlungen aufgefordert werden, so wenden sie sich sofort an die zuständige Polizeidienstelle und veranlassen Sie keinen Geldtransfer!





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