EILMELDUNG! – Das Verfassungsgericht hat entschieden: „Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wird nicht verboten!“
Kurz nach 10 Uhr 15 heute Vormittag stand fest: Das Bundesverfassungsgericht lehnt ein Verbot der rechtsextremen NPD ab! Das entschied das oberste Deutsche Gericht und wies somit den gemeinsamen Verbotsantrag der Länder im Bundesrat ab. In der Urteilsbegründung wurde mitgeteilt, zwar verfolge die Nationaldemokratische Partei Deutschlands verfassungsfeindliche Ziele, jedoch fehle es „derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt“, so Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Mit dem von Anfang an umstrittenen Verbotsverfahren wollte der Bundesrat die rechtsextreme Partei höchstrichterlich verbieten lassen, da die NPD „eine Gefahr für die demokratische Grundordnung“ darstellen würde, wie die Länderkammer im Dezember 2013 ihren Antrag beim Bundesverfassungsgericht begründet hatte. Zwei Jahre später eröffnete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes das Hauptverfahren. Kritik am Verbotsverfahren kam u.a. von den Freien Demokraten, die argumentierten, dass selbst ein Parteiverbot an der Ausbreitung rechtsradikaler Ideologien nichts ändern würde.
« Unfallflucht und Falschaussage / Häusliche Gewalt in Neulobeda / Illegale „Spritztour“ mit Muttis Auto / Brandstiftung und andere Vorkommnisse „Gebietsreform wird verschoben“: Ramelow räumt Fehler ein und will mit den Gegnern reden »