„Entscheidung am Mittwoch“: Stadtrat befindet über den neuen Rahmenplan zu Eichplatz / Neue Stadtmitte
Der Stadtrat der Stadt Jena wird sich am kommenden Mittwoch mit den Rahmenplan „Eichplatzareal“ als städtebaulicher Grundlage für die Entwicklung des Eichplatzareals / Neue Stadtmitte beschäftigen; Ziel ist es, dass er mehrheitlich die nächsten Aufgaben bestätigt, die darin bestehen, Investoren für eien bebauung zu interessieren und zu gewinnen, die kleinere oder größere Teile der Hochbauten in den für eine Bebauung vorgesehenen Baufeldern errichten und Lösungen für ein zukunftsfähiges Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Parken liefern sollen.
In der Begründung der Vorlage heißt es hierzu u.a.: „Einige der künftigen Parzellen weisen einen geringeren Schwierigkeitsgrad auf, enthalten Wohn- und Geschäftshäuser, wie sie ohnehin den klassischen und jahrhundertelang bewährten Stadtbaustein nicht nur der Jenaer Innenstadt bilden. Ein besonders spannendes Element bilden aber die auf drei der quartierbildenden Bauten aufsitzenden Hochhäuser – als schlanke Spitzen gedachte Dominanten, die einerseits dem Stadtzeichen JenTower seine übergroße Dominanz nehmen werden, andererseits aber die vorhandenen und entstehenden Stadtplätze, Straßen und Gassen akzentuieren. Das Baurecht ist für all diese Entwicklungen anforderungsgerecht bereitzustellen – sei es, dass Quartiere geringer Schwierigkeit auf dem Wege der Anwendung bestehenden Baurechts zur Genehmigung gebracht werden können, oder dass vor allem die exponierten Hochpunkte durch einen oder mehrere mögliche (ggf. vorhabenbezogene) Bauleitpläne umgesetzt werden.“
Auch sei es „sicher sinnvoll, die Grundstücksverfügbarkeit an klar umrissene Vorhaben zu knüpfen. Die Realisierung der Bauten erfolgt dann auch in einem überschaubaren Zeitraum“, schreibt die Stadt. Der nötige hohe funktionale und baukulturelle Anspruch könne sinnvollerweise über eine konzeptabhängige Vergabe gesichert werden, heißt es aus dem Dezernat von Stadtentwicklungsdezernenet Denis Peisker. Und: Für einzelne dominante Bauten und städtebauliche Schlüsselpositionen würden sicherlich hochbauliche Wettbewerbe oder „Konkurrenzen“, als etwa Mehrfachbeauftragungen, nötig sein, bis die Ergebnisse all dieser Abstimmungen in den Kaufverträgen hinterlegt werden können.
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