Betrugsprozess gegen Jenaer AfD-Landtagsabgeordnete: Wiebke Muhsal macht von ihrem Recht Gebrauch, vor Gericht zu schweigen

22.03.17 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Betrugsprozess gegen Jenaer AfD-Landtagsabgeordnete: Wiebke Muhsal macht von ihrem Recht Gebrauch, vor Gericht zu schweigen

JEZT - Höcke Muhsal Möller - Foto © AfD Thüringen Facebook

Die AfD-Landtagsabgeordneten Höcke, Muhsal und Möller. – Foto © AfD Thüringen Facebook

JEZT - Thueringen Radar - Icongrafik © MediaPool JenaDerzeit steht Wiebke Muhsal, Landtagsabgeordnete der Partei Alternative für Deutschland, vor dem Amtsgericht Erfurt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Betrug vor – konkret soll ein Arbeitsvertrag von ihr vordatiert worden sein mit einem Schaden in Höhe von 6.000 Euro zu Lasten des Freistaats Thüringen. Einen Strafbefehl über 6.000 Euro wegen Betrugs hatte ihr Rechtsbeistand zuvor nicht akzeptiert.

Der Prozessauftakt am 08.03.2017 verlief schleppend, denn Wiebke Muhsal schwieg, dafür sprach ihr Anwalt Gregor Heiland und legte aus seiner Sicht dar, warum er die Anklage für falsch hält. Es sei absurd anzunehmen, so Heiland, dass die AfD-Landtagsabgeordnete („Ein Mensch mit geordneten finanziellen Verhältnissen.“) so dumm sei, eine Mitarbeiterin rauszuwerfen, mit der sie zuvor kriminelle Geschäfte gemacht habe. „Frau Muhsal hat es überhaupt nicht nötig, sich auf unredlichem Wege Geld zu besorgen“, erklärte der Rechtsanwalt. Der Anklage zufolge hatte Muhsal den Vertrag einer Büromitarbeiterin um zwei Monate vordatiert und deren Geld – mithin 6.000 Euro – anderweitig verwendet haben.

JEZT - Wiebke Muhsal von der Alternative für Deutschland - Foto © AfDNach Aussagen der Mitarbeiterin bekam ein IT-Unternehmer, der selbst Mitglied der Alternative für Deutschland ist, hiervon 2.000 Euro für den Aufbau der Homepage. Für mehr als 1.000 Euro seien für Frau Muhsal außerdem Büromöbel gekauft worden, sagte die Frau im Zeugenstand aus. Mit der Vordatierung des Vertrages habe sie sich damals nur deshalb einverstanden erklärt, weil sie den Arbeitsvertrag im November 2014 unbedingt wollte, so die zeugin. Nachdem sie aber im April 2015 von Frau Muhsal als Mitarbeiterin entlassen wurde, erstattete die Frau Anzeige gegen die Landtagsabgeordnete. Zwar konnte sich die ehemalige Mitarbeiterin nicht mehr an alle Details und alle Daten erinnern, jedoch gab sie vor Gericht nach Ansicht von Prozessbeobachtern glaubwürdig an, dass sie die beiden betreffenden Monate nicht für Muhsal gearbeitet haben konnte, denn da hatte sie noch einen anderen Job. „Außerdem gab es ja damals auch noch gar kein Wahlkreisbüro“, sagte die Zeugin aus.

Anwalt Heiland wies auf Widersprüche zu früheren Aussagen der ehemaligen Mitarbeiterin hin und erklärte die Zeugin deshalb für „absolut unglaubwürdig“. Außerdem gebe es keinen Zweifel, dass Frau Muhsal davon ausgegangen sei, dass die Mitarbeiterin in den zwei Monaten schon für die tätig gewesen sei. So habe diese bei AfD-Stammtischen mitgewirkt und sich dabei „Anregungen für ihre künftige Tätigkeit und die Büroeinrichtung geholt“, so Anwalt Heiland. Auf Rückfrage des Gerichts konnte er jedoch keine genaue Stundenzahl nennen, in der die zeugin für seine MAndantin tätig gewese war. Auf jeden Fall, so der Anwalt, habe seine Mandantin „von einer angeblich falschen Verwendung der Gelder erst aus der Zeitung erfahren“.

Die Einlassung, die ehemalige Mitarbeiterin habe sich auf Kosten des Freistaats Thüringen „Anregungen für ihre künftige Tätigkeit“ geholt, reiche allein schon aus, für eine Verurteilung Muhsals, erklärte daraufhin der Staatsanwalt und gab zu Bedenken, ob die AfD-Abgeordnete nicht den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehmen wolle, denn bei einem Urteil könne es auch eine höhere Strafe geben. Der Richter sah dies ähnlich und erklärte, die 6.000 Euro aus dem Strafbefehl seien „eher die untere Grenze in solchen Sachverhalten“. Der Verteidiger Wiebke Muhsals erklärte jedoch, zu einer Rücknahme des Einspruchs könne er seiner Mandantin nicht raten.

JEZT - AfD Lantagsabgeordnete Wiebke Muhsal aus Jena © Alternative fuer Deutschland

AfD Lantagsabgeordnete Wiebke Muhsal aus Jena. Foto © Alternative für Deutschland

Interessant ist, dass Heiland bislang direkte Fragen des Gerichts und des Staatsanwalts an Wiebke Muhsal nicht zugelassen hatte. „Meine Mandantin wird mich schon am Ärmel zupfen, wenn ich hier etwas Falsches sage“, erklärte Heiland gegenüber Richter Ralf Wildenauer. Als die 31-jährige Landtagsabgeordnete ihren Rechtsanwalt dann tatsächlich einmal am Ärmel zupfte, unterbracht dieser sofort seinen Vortrag und begann mit seiner Mandantin, die selbst Diplom-Juristin ist, zu flüstern. „Das ist ja wie im Kindergarten“, kommentierte daraufhin Richter Wildenauer das Geschehen und fügte an, eine Abgeordnete des Thüringer Landtags sollte in der Lage sein, eine Frage selbst zu beantworten. Das wiederum fand ihr Rechtsanwalt eine unpassend Aüßerung und erklärte, Wiebke Muhsal mache nur von ihrem Recht Gebrauch, vor Gericht zu schweigen.

Morgen ist ein weiterer Prozesstag angesetzt, bei dem mit Hilfe neuer Zeugen aufgeklärt werden soll, wer wann und vor allem was von der Vordatierung des Arbeitsvertrages wusste. Sollte auch der von Muhsal seinerzeit beauftagte IT-Unternehmer aussagen müssen, so werde dieser juristisch dagegen vorgehen, kündigte dessen Zeugenbeistand bereits im Vorfeld der Verhandlung an.





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