„Vorerst gescheitert“: Vorschaltgesetz zur Gebietsreform rechtswidrig – R2G macht trotzdem weiter

10.06.17 • AUS DER REGION, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENA, UNSER JENA & DIE REGIONKeine Kommentare zu „Vorerst gescheitert“: Vorschaltgesetz zur Gebietsreform rechtswidrig – R2G macht trotzdem weiter


Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (VGH) hat das von der Landesregierung im letzten Jahr mit ihrer rot-rot-grünen Mehrheit im Erfurter Landtag beschlossene Vorschaltgesetz zur Gebietsreform für rechtswidrig und damit nichtig erklärt. VGH-Präsident Manfred Aschke sagte am Freitag in Weimar: Die Entscheidung ist einstimmig gefallen und begründet sich auf einen formellen Fehler im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.

Dabei gehe es um ein Protokoll der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Juni 2016 im Innenausschuss des Landtages, welches nicht allen Abgeordneten zur Verfügung gestanden hätte, als der Landtag über das Gesetz abstimmte. Nach den Worten von Aschke hätten jedoch alle Abgeordneten vor der Abstimmung die vollständigen Informationen aus der Anhörung benötigt und das sei nicht gegeben gewesen. Das Thüringer Verfassungsgericht gab damit einer Klage der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag statt.

Die umstrittene Gebietsreform ist ein zentrales Projekt der rot-rot-grünen Landesregierung und das nun kassierte Vorschaltgesetz ein wichtiger Baustein hierfür. Ganz erhebliche Auswirkungen hat die VGH-Entscheidung auf den Zeitplan der geplanten kommunalen Neugliederung, denn Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) kündigte bereits kurz nach der Urteilsverkündung an, dass das Gesetz zur Neugliederung der Thüringer Landkreise nicht wie geplant am kommenden Dienstag im Kabinett beschlossen werden kann. Zuerst, so Poppenhäger, wolle man sich die Urteilsgründe genau ansehen. Ministerpräsident Bodo Ramelow ergänzte, nun gehe es um „Gründlichkeit vor Geschwindigkeit“. Experten halten es nun für eher unwahrscheinlich, dass die Thüringer Kreisgebietsreform noch rechtzeitig vor den Landratswahlen im kommenden Frühsommer in Kraft treten kann.

Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs hat auch Auswirkungen auf die anderen dem Verfassungsgericht vorliegenden Klagen von Kreisen und Gemeinden zum Vorschaltgesetz – diese sind nun hinfällig geworden. Die von der Landesregierung gegen das Anti-Gebietsreform-Volksbegehren werde jedoch in der nächsten Woche wie geplant vor dem Verfassungsgericht verhandelt werden, so ein Sprecher.





Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

« »


JENAhoch2 | Omnichannel-Media für Stadt und Region