„Beantragung und Verwaltung von Zuschüssen“: Stadt Jena stellt neues Portal für Kulturförderung online!

08.07.17 • JEZT AKTUELL, KULTUR & BILDUNG, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Beantragung und Verwaltung von Zuschüssen“: Stadt Jena stellt neues Portal für Kulturförderung online!

Für Soziokultur-Nutzung vorgesehenes Gebäude auf dem ehemaligen Schlachhofgelände in Jena-Nord – Foto © MediaPool Jena

(Katrin Richter) – Die Stadt Jena stellt für die Beantragung und Verwaltung von Zuschüssen ab der Förderperiode 2018 künftig ein neues Online-Portal zur Verfügung. Unter www.jena.de/zuwendung können künftig nicht nur Anträge gestellt, sondern auch Mittel abgerufen und Verwendungsnachweise eingereicht werden. Auch sonstige Dokumente, wie aktuelle Vereinsregisterauszüge, Freistellungsbescheide und ähnliches können über das Portal einfach und schnell eingereicht und in einem eigenen Profil hinterlegt werden.

Diese wichtige Änderung betrifft zunächst alle Anträge auf institutionelle Förderung, deren Frist in diesem Jahr auf Grund der Umstellung einmalig vom Fachdienstleiter Haushalt und Controlling der Stadt Jena, Herrn Martin Berger, auf den 31.08.2017 verlängert wurde. Eine Antragstellung mit den ursprünglichen Excel-Formularen ist für die Förderperiode 2018 ff. nun nicht mehr erforderlich bzw. möglich. Durch diese personengebundenen Zugänge entfallen künftig lange Postwege und die Notwendigkeit, Dokumente im unterschriebenen Original einzureichen.

Weitere Informationen sowie das Formular zur Anmeldung zum neuen Online-Portal ist unter www.jenakultur.de (Kulturförderung) zu finden. Da es durch die Verabschiedung der Kulturförderrichtlinie auch Änderungen in den Fristen zur Projektförderung gab, hier noch einmal alle Antragsfristen im Überblick: – Institutionelle Förderung 2018: 31.08.2017 /// – Institutionelle Förderung 2019 ff. = 31.07. für das Folgejahr (unverändert) /// – Projektförderung 2018 ff: Anträge bis 3.000 Euro = spätestens zwei Monate vor Projektbeginn; Anträge ab 3.000 Euro = bis 30.11. für das Folgejahr





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