In München geht der „NSU“-Prozess zu Ende: Die Verhandlungstage 20.06. bis 06.07.2017
Zusammengefasst und kommentiert aus Pressemeldungen:
20.06./21.06./22.06.2017: Der 364. bis 366. Verhandlungstag
Im Sommer vor drei Jahren versuchte die Hauptangeklagte im „NSU“-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht zum ersten Mal, ihre Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm loszuwerden. Seither hat Beate Zschäpe den dreien viel zugemutet – nicht zuletzt, seit sie mit Mathias Grasel und Hermann Borchert zusätzlich zwei neue Verteidiger an ihrer Seite hat, denen sie ihr Vertrauen schenkt. Fatalerweise hatte sie es zugleich Heer, Stahl und Sturm entzogen. Fatal deshalb, weil sie sich zwei Verteidigern anvertraute, die mehr als 200 Verhandlungstage in einem der geschichtsträchtigsten Prozesse der Nachkriegszeit nicht im Gerichtssaal mitverfolgt hatten. Ein Mangel, der immer mehr zutage tritt, je länger der Prozess dauert und der ganz offensichtlich dazu führt, dass Zschäpes vage Hoffnung, Grasel und Borchert könnten eine langjährige Haftstrafe für sie abwenden, schwindet.
Grasel war es, der Beate Zschäpe einerseits dazu riet, ihr langes Schweigen zu brechen, andererseits ihre Zustimmung bekam. dass diese sich von Prof. Joachim Bauer, Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin, begutachten zulassen. Zschäpes Vertrauensanwalt hielt Bauers Expertise für die Urteilsfindung dienlich und beantragte deshalb die Kostenerstattung des Gutachtens durch das Oberlandesgericht. Ironischerweise hat Bauer aber nach der Erstattung der Kosten seines Gutachtens den „Eindruck der fehlenden Neutralität weiter verfestigt“, wie es Bundesanwältin Anette Greger an Verhandlungstag 368 beschrieb. Durch sein unangemessenes und „jegliche Neutralitätpflicht eines Gutachters verletzendes Verhalten“ haben nach Gregers Worten die zuvor bestehenden Zweifel an seiner Expertise „erheblich vergrößert“.
Bauer hatte der Mediengruppe WeltN24 ungefragt und völlig vorbehaltlos via Mail einen „exklusiven Beitrag“ über „Beate Zschäpe und die derzeitige Situation im Münchner NSU-Prozess“ angebote und damit sowohl die beiden Wunschanwälte Zschäpes als auch deren Mandantin in eine Sackgasse manövriert. Ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit Bauers erscheine gerechtfertigt, so die Oberstaatsanwältin, denn Bauer habe sein Gutachten unter einer zweifelhaften Vorgehensweise „ergebnisorientiert und interessengeleitet“ erstattet. Und so war es kein Wunde, dass in den Folgetagen gleich mehrere Nebenkläger um Rechtsanwältin Doris Dierbach einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen stellten. Greger hielt es für „besonders verwerflich“, dass Prof. Joachim Bauer im Anhang zu seiner E-Mail, ohne irgendeine Zustimmung oder Ablehnung der Mediengruppe abzuwarten, bereits eine Abschrift seines Manuskriptes für das Gutachten – ein „Stück Literatur“, wie er schreibt, jedoch eines, dass vom Oberlandesgericht und damit dem Steuerzahler bezahlt worden war – mitsandte. Greger empörte sich auch über den Kommentar, den Bauer seiner Mail beifügte: „Das Stereotyp, dass Frau Zschäpe das nackte Böse in einem weiblichen Körper ist, darf nicht beschädigt werden. Eine Hexenverbrennung soll ja schließlich Spaß machen.“
27.06./28.06. und 29.06.2017: Der 367. und 369. Verhandlungstag
In der letzten Verhandlungswoche im Juni waren es ausnahmsweise einmal keine Zeugen, die Beate Zschäpe in Bedrängnis brachten: es war Zschäpe selbst, die sich im Münchner Prozess um die Taten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ die massive Zweifel an ihrer Aussage weckte. Konkret ging es um eine Wohnung in der Heisenbergstraße 6 in Zwickau, in der die mutmaßlichen Rechtsterroristen Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt von Juli 2000 bis Mai 2001 lebten. Das Gericht wollte Erkenntnisse erlangen, um den Bau der Bombe für den Anschlag auf ein Lebensmittelgeschäft in der Kölner Probsteigasse im Januar 2001, bei der eine junge Frau schwerst verletzt worden war.
Uwe Böhnhardt habe die Bombe in jener Wohnung in seinem Zimmer gebaut – so hatte es Zschäpe ausgesagt und zugleich betont, sie habe von dem Bombenbau nichts mitbekommen. Selbst von dem Anschlag in Köln erst im Nachhinein erfahren. Was den Vorsitzenden Richter verwunderte: Wie konnte das sein, obwohl sich die Hauptangeklagte nach eigenen Angaben einen nicht einmal zehn Quadratmeter großen Raum mit Böhnhardt geteilt hatte, der damals bereits ihr Lebensgefährte war. Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel hatte dem Gericht zuvor Zschäpes Antwort auf die Frage des Bombenbaus mitgeteilt. Grasel: Der Raum sei mit einer Trennwand abgeteilt gewesen. Aus einem Zimmer seien so zwei Zimmer geworden, sodass Uwe Böhnhardt die Bombe unbemerkt von Beate Zschäpe hinter einer Trennwand hergestellt haben könnte.
Am 372. Verhandlungstag lieferte die Bundesanwaltschaft nach Aufforderung des Gerichts die Quadratmeterangaben nach. Ergebnis: Nach Zschäpes Behauptung hatte sie in einem keine fünf Quadratmeter großen Raum ohne Heizung und ohne Fenster gelebt. Dies führte zu einer Nachfrage des Gerichts an die Hauptangeklagte, die Grasel am 373. Verhandlungstag für Zschäpe beantwortete. Nach ihrer Darstellung wäre Böhnhardt jedes Mal durch ihr Zimmerchen gelaufen, um in seinen Bereich zu gelangen, der ebenso klein gewesen war, aber immerhin Fenster und Heizung hatte. Eine Erklärung dafür, warum das Liebespaar Zschäpe/Böhnhardt ein ohnehin winziges Zimmer überhaupt durch eine Trennwand geteilt haben soll, lieferte Zschäpe nicht. Nachfrage des Gerichts an Rechtsanwalt Grasel: Ob er Auskunft darüber geben könne, wie groß die Zelle ist, in der Beate Zschäpe derzeit untergebracht ist und lebt? Grasel: „Sechs Quadratmeter.“
Bereits an Tag 371 hatte Mathias Grasel eine andere Schlappe einstecken müssen: Erst sprach er für Zschäpe von einer Drei-Zimmer-Wohnung, in der jeder sein eigenes Zimmer gehabt hätte. Von Opferanwalt Eberhard Reinecke darauf hingewiesen, dass es in der Wohnung aber nur zwei Zimmer und ein Durchgangszimmer gab, überraschte Grasel nach Rücksprache mit seiner Mandantin mit der Geschichte von der angeblichen Trennwand. Daraufhin stellte Reinecke den Antrag, die damalige Vermieterin vor Gericht zu befragen, ob es an Zimmerdecke und Fußboden Hinweise auf eine nachträglich eingebaute Wand gegeben habe. Daraufhin hielt Grasel nochmals Rücksprache mit der Hauptangeklagten und besserte deren Aussage daraufhin nach: Die Trennwand sei nicht massiv gewesen, sondern hätte „aus dünnen Paneelen“ bestanden.
04.07./05.07./06.07.2017: Der 370. bis 372. Verhandlungstag
Mit einer Besonderheit gingen die Verhandlungstage 374 bis 376 zu Ende, an denen Beamte des BKA Opferanwälten Auskünfte zu den diversen Untergrund-Wohnungen des „NSU“ gaben: Im „NSU“-Prozess haben die Richter des Münchner OLG den Freiburger Psychiater Joachim Bauer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Es lägen „berechtigte Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit gegenüber der Angeklagten Beate Zschäpe“ vor, teilte der Vositzende Richter Manfred Götzl vor dem Oberlandesgericht München mit. Den Ablehnungsantrag hatte die Familie von Halit Yozgat, dem mutmaßlich letzten Opfer der „NSU“-Mordserie an Migranten, gestellt. Weitere Nebenkläger schlossen sich diesem an. Es war das erste Ablehnungsgesuch im Prozess, das Erfolg hatte.
Das Misstrauen der Nebenkläger gegen Zschäpes Gutachter sei nachvollziehbar, erklärte Götzl. Es gebe Grund zu der Annahme, dass Bauer die Hauptangeklagte als Opfer einer „Hexenverbrennung“ und damit als unschuldig Verfolgte betrachte, wobei für das Gericht der Eindruck entstehe, Bauer habe Zschäpe mit seinem Gutachten vor einer solchen „Hexenverbrennung“ beschützen wollen. Der Begriff der Hexenverbrennung stammt von Bauer selbst, der sich zuvor in einer Mail an einen Journalisten beklagt hatte: „Das Stereotyp, dass Frau Zschäpe das nackte Böse in einem weiblichen Körper ist, darf nicht beschädigt werden. Eine Hexenverbrennung soll ja schließlich Spaß machen“, so der Psychiater wörtlich.
Wichtige Zusatzinformation: Nach Informationen des Nachrichtenmagazins SPIEGEL sollen mehr als vier Jahre nach Beginn des „NSU“-Prozesses vor dem Oberlandesgericht München in der 29. Kalenerwoche die Plädoyers beginnen. Üblicherweise darf als erste Partei die Bundesanwaltschaft plädieren, danach könnten die Nebenkläger das Wort für ihre Plädoyers erhalten, anschließend die Verteidiger der einzelnen Angeklagten. Da allein die Bundesanwaltschaft wohl mehrere Verhandlungstage für ihr Plädoyer benötigt, wird der Reigen der Plädoyers wohl keinesfalls vor der Sommerpause, die ab dem 01. August 2017 angesezt ist und mehrere Wochen dauert, beendet sein, so der SPIEGEL.
—————————————————————————————
MEHR INFORMATIONEN ERHÄLT MAN IN DER
« „Wir wollen nicht mehr stumm bleiben …“: UnterstützerInnen des FF USV Jena sind extrem besorgt um die Zukunft des Vereins „Alten Erdbeben auf der Spur“: Geowissenschaftler der FSU Jena erforschen seismische Aktivitäten in Slowenien und Ostitalien »