„Schlappe für die AfD“: Gericht entscheidet, dass Jenas Oberbürgermeister keine Neutralitätspflichtverletzung vorzuwerfen ist
Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern entschieden: Die Fortbildung „Haltung zeigen gegen demokratiefeindliche Einstellungen“ für Jenaer Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte am 4. September 2017 darf stattfinden.
Außerdem hat Jenas Oberbürgermeister Albrecht Schröter mit seiner Einladung zu der Veranstaltung nicht gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen und darf weiter die beanstandeten allgemeinpolitischen Äußerungen weiter tätigen. Ein entsprechender Antrag des Thüringer Landesverbandes der Alternative für Deutschland (AfD) wurde von Seiten des Gerichts abgelehnt.
Die Geraer Verwaltungsrichter stellten fest, dass die Einladung keinen Bezug zur Partei Alternative für Deutchland aufweise. Zudem richte sich die Veranstaltung (Zitat) „nicht wahlkämpferisch an die Öffentlichkeit“ sondern „an einen kleinen Empfängerkreis“. Mit den Worten „Es ist verwunderlich, dass die AfD eine Fortbildung, die sich gegen antidemokratische, rassistische und menschenfeindliche Einstellungen richtet, verhindern wollte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts überzeugt und ist wohl begründet“, kommentierte Jenas Oberbürgermeister Dr. Albrecht Schröter den Gerichtsbeschluss, gegen den jedoch noch Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt werden kann.
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