Der KSJ-Werkausschuss befasste sich mit der neuen Sondernutzungssatzung und dem Plakatträgersystem mit Schellen
Gestern Abend tagte der Werkausschuss des städtischen Eigenbetriebs Kommunalservice Jena erneut zum Thema der Änderung der Sondernutzungssatzung, die am 13. oder 14.12.2017 endgültig vom Stadtrat der Stadt Jena behandelt werden soll.
Zuvor hatte u.a. der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Jena (SEA) dem Konstrukt aus Satzung, Gebührenordnung und Anbringung eines Montagesystems (= bei den Anbringung von Plakataen an sensiblen Stellen wie Rad- und Gehwegen darf aus straßensicherheitsrechtlichen Gründen eine Mindesthöhe von 2.50 Metern nicht unterschritten werden) zugestimmt (wir berichteten).
Umstritten ist nach wie vor das Montagesystem mit Schellen. Dienstleister wie Flyeralarm oder das F-Haus möchten gerne, dass die Stadt hierauf verzichtet, da sie u.a. selbst entscheiden wollen, wie Plakate an Lichtmasten nach oben gebracht werden sollen. Dagegen berichten Radfahrer immer wieder davon, wie Plakate, die offensichtlich zuerst angebracht und dann nach oben geschoben worden waren, durch Starkwind nach unten gedrückt werden und so zu Gefährdungen führen.
Außerdem wurde im Werkausschuss über die Auswirkungen der Änderungen des seit 30.06.2017 gültigen Thüringer Kommunalabgabengesetzes für die Stadt Jena beraten. Einen entsprechenden Bericht kann man HIER nachlesen; die Vorlage ist DORT zu finden. Sie soll am 07.12.2017 abschließend auch im SEA behandelt werden.
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