„Freiwillige Schülerbeförderungsleistungen verabschiedet“: Fahrt zur Wahlschule wird ab dem Schuljahr 2018/2019 von der Stadt Jena wieder finanziell unterstützt
Der Jenaer Stadtrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch mehrheitlich dafür gestimmt, die freiwillige Schülerbeförderungsleistungen zur Wahlschule ab dem Schuljahr 2018/2019 wieder einzuführen. Das heißt, die Stadt Jena übernimmt einen Teil der Fahrtkosten der Kinder zu ihrer Wunschschule.
Eine solche Förderung gab es bereits vor 2008, musste aber aufgrund der Haushaltslage ausgesetzt werden. “Der aktuelle und anhaltende wirtschaftliche Erfolg Jenas lässt es nun zu, diese freiwillige Leistung wieder zum Wohle vieler Jenaer Familien anzubieten”, sagte Oberbürgermeister Albrecht Schröter. Der Stadtrat folgte seiner Einschätzung, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen zu Schülerbeförderungsleistungen nur unzureichend dem Anspruch der Schulwahlfreiheit in der differenzierten Jenaer Schullandschaft Rechnung tragen. Denn laut dem Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen wird nur die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen staatlichen Schule finanziert.
Dieser Umstand drängt Eltern dazu, ihre Kinder nicht auf die Schule zu schicken, die am besten zu den Bedürfnissen ihres Kindes passt, sondern sie an der nächstgelegenen Schule anzumelden. “Der Beschluss stärkt die Wahlfreiheit bei der Schulauswahl und sorgt so für mehr Gerechtigkeit. Jetzt spielen weniger die Fahrtkosten, sondern vor allem die Neigungen der Kinder bei der Schulauswahl eine entscheidende Rolle”, betonte Bürgermeister Frank Schenker. Die jährlichen Gesamtkosten betragen 265.000 Euro.
Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach folgenden Kriterien:
Schüler mit JenaPass: 100 Prozent
Ab vier kindergeldberechtigten Kinder des/ der Antragstellers/in: 50 Prozent
drei kindergeldberechtigten Kinder des/ der Antragstellers/in: 40 Prozent
ein oder zwei kindergeldberechtigte Kinder des/ der Antragstellers/in: 30 Prozent
Die Bezuschussung erfolgt nach Antragstellung durch die Erziehungsberechtigten in der jeweiligen Schule und auf Grundlage der aktuellen Tarife des ÖPNV (Schülermonats- bzw. Schülerwochenkarte). Die Erstattung erfolgt nach Bescheiderstellung rückwirkend nach Ablauf eines Schuljahres. Für JenaPass-Inhaber wird zeitnah ein Fahrausweis für die Nutzung des ÖPNV ausgestellt.
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