„Jenaer Mietspiegel in aktualisierter Form online“: Nun kann die ortsübliche Miete wieder einfach berechnet werden
Zum neuen Jenaer Mietspiegel besteht seit Ende Dezember auch die Möglichkeit, die ortsübliche Miete online zu berechnen. Diese Funktion bietet die Stadt Jena HIER auf ihrer Internetseite an. Die Mietpreisübersicht im aktuellen Mietspiegel wurde von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt (wir berichteten). Sie berücksichtigt Gebäudezustand, Ausstattung, Lage und Baualtersklassen. Je genauer die online zu machenden Angaben sind, desto präziser kann die gewünschte Mietpreisspannenberechnung erfolgen. Selbstverständlich seien die Informationen nicht zwingend zu beachten, teilte die Stadt Jena vorab mit, sondern können von den Parteien freiwillig als Entscheidungshilfe herangezogen werden.
Hintergrund: Der Jenaer Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde. Die Stadt Jena hat sich für einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 BGB entschieden. Das Hauptanwendungsfeld des Mietspiegels ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Mietspiegel können daneben auch beim Neuabschluss von Mietverträgen und bei einvernehmlicher d. h. vertraglich vereinbarten Änderungen der Miethöhe Bedeutung als Orientierungshilfe haben.
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