„Völkerrecht berührt alle Lebensbereiche“: Experte Dr. Thomas Kleinlein ist neuer Jura-Professor in Jena
Welches Recht gilt im Weltraum? Und wer darf die Bodenschätze ferner Planeten oder Himmelskörper abbauen und damit handeln? Das regelt seit 1967 der Weltraumvertrag, der, inzwischen von über 100 Staaten ratifiziert, das Völkerrecht ins All erweitert hat. Doch spätestens seit der US-Kongress 2015 ein Gesetz beschloss, das die private Eroberung des Alls fördern soll und US-Bürgern das Recht auf außerirdische Ressourcen zubilligt, werden der Weltraumvertrag und die Rechtmäßigkeit des US-Gesetzes kontrovers diskutiert. Auch mit solchen Fragen befasst sich Prof. Dr. Thomas Kleinlein an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Den neuen Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht beschäftigen vor allem die internationalen Rechtsperspektiven in seinem breitgefächerten Fachgebiet. Zudem betrachtet er mit großer Sorgfalt die Unterschiede, die historisch, aber auch in den einzelnen Ländern auftreten.
„Es gibt verschiedene Schichten von Völkerrecht“, betont der 41-jährige gebürtige Nürnberger, der Jura in München und Oxford studiert hat und 2009 in Frankfurt a. M. promoviert wurde. Seine Dissertation untersucht verfassungsrechtliche Entwicklungen im Völkerrecht. Dabei war Thomas Kleinlein nicht nur auf der Suche nach Normen von konstitutionalisiertem Völkerrecht, sondern fragte sich ebenfalls, ob es völkerrechtliche Standards für legitimes Regieren gibt und wie sich die verschiedenen Teilrechtsordnungen des internationalen und innerstaatlichen Rechts zueinander verhalten. Fragen an der Schnittstelle von Recht und Politik griff er auch in seiner Habilitationsschrift auf, die den „Grundrechtsföderalismus“ am Beispiel Deutschlands, der USA und der EU untersucht.
Die Leitidee der Forschung des sportlichen Wissenschaftlers ist, „dass globale Herausforderungen wie Klimawandel, Migration, zunehmende Ungleichheit oder die Instabilität und Krisenhaftigkeit der Wirtschaft sowohl für die Problemanalyse als auch für die Erarbeitung von Reformvorschlägen tiefgehende Kenntnisse des einschlägigen Völkerrechts sowie seiner Wechselwirkungen etwa mit dem Recht der Europäischen Union und dem innerstaatlichen Recht erfordern“. Auf dieser Grundlage will er mit seinen Promovierenden, aber auch bereits mit den Studierenden diskutieren. Dafür greift Kleinlein, der sich auch didaktisch weitergebildet hat, in seinen Vorlesungen gerne auf aktuelle Beispiele zurück, seien es der Brexit oder das Freihandelsabkommen TTIP, zu denen er selbst forscht.
Zugleich betont der Völkerrechtler, dass die philosophischen Grundlagen des „Völkerrechtsdenkens“ gerade in einer „Zeit der verlorenen Gewissheiten“ von besonderer Bedeutung sind. Auch ihnen widmet sich Kleinlein in Forschung und Lehre. Wichtig ist dem um Internationalität bemühten Wissenschaftler zudem, dass die Studierenden eine „Anleitung zum Lernen“ erhalten und sie verstehen, dass das Völkerrecht „inzwischen alle Lebensbereiche tangiert“. Außer mit seinen Kerngebieten des Völker- und Europarechts sowie mit dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht, der Rechtsphilosophie und der Rechtsvergleichung wird sich der Neu-Jenaer auch mit den eher seltenen Gebieten des Technik-, See-, Weltraum- und Umweltrechts befassen – und seine Ergebnisse, wie bisher, in deutsch- und englischsprachigen Publikationen darlegen.
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