UPDATE: „10 Jahre Haft – 2/3tel sind um“: Kommt Ralf Wohlleben schon bald auf freien Fuß?
(Chris Steinberger) – Vor einer Woche wurde im „NSU“-Prozess Recht gesprochen. Das Urteil gegen Beate Zschäpe war erwartet hart, die Strafe für André Em#ng#r dagegen so überraschend mild, dass es auf der Zuschauertribüne bei seinen Freuden Beifall gab. Was aber bedeuten die vom OVG München verhängten 10 Jahre Gefängnis für Ralf Wohlleben?
10 Jahre, das sind 120 Monate. In Haft bzw. Untersuchungshaft sitzt Wohlleben durchgängig seit dem 29. November 2011. Bis heute sind dies knapp 80 Monate. Wer wegen begangener Straftaten eine Freiheitsstrafe verbüßen muss, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis hoffen, doch welche Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen?
Eine vorzeitige Haftentlassung kommt gemäß § 57 Abs. 1 StGB nach Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe in Betracht. Bei Ralf Wohlleben wäre dies nach exakt 80 Monaten der Fall und die hat er in Kürze bereits hinter Gittern verbracht. Eine frühzeitige Haftentlassung darf jedoch dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit nicht zuwiderlaufen und die Entscheidung hierüber wird maßgeblich unter anderem davon beeinflusst, wie es zur Straftat gekommen ist, in welchem Umfeld der Strafgefangene „aktiv“ war oder wie hoch die Gefahr eines Rückfalls ist.
Vereinfacht ausgedrückt führt eine solche „positive Sozialprognose“ bei einem Strafgefangenen wahrscheinlich zu einer frühzeitigen Haftentlassung; fällt sie negativ aus, sinken die Chancen auf eine vorzeitige Entlassung.
UPDATE 18.07.2018 | 09.45 Uhr: Nach einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts München ist „NSU“-Unterstützer Ralf Wohlleben heute aus dem Gefängnis entlassen worden. Am vergangenen Mittwoch wurde Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Das Gericht hob jedoch bereits am gestrigen Dienstag den Haftbefehl gegen den 43-Jährigen Jenaer auf, da keine Gefahr mehr bestünde, dass sich Wohlleben durch Flucht entziehen könnte. Da Ralf Wohlleben bereits rund 2/3tel seiner Strafe in Untersuchungshaft verbracht hätte, seien höchstens noch drei Jahre und vier Monate zu vollstrecken, sollte das Urteil rechtskräftig werden. In der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts München heißt es: „Die verbleibende Straferwartung ist daher nicht mehr so hoch um einen erhöhten Fluchtanreiz zu begründen.“
Nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks plant Wohlleben angeblich nicht zurück nach Jena, sondern nach Sachsen-Anhalt zu gehen, wo sich seine Familie aufhalten soll. Außerdem werde in der Thüringer Polizei, so der MDR, eine entsprechende Gefährdungsanalyse erstellt. Hintergrund sind Informationen, dass Ralf Wohlleben möglicherweise im August bei einem großen Neonazifestival in Thüringen auftreten könnte.
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