„Lebensrisiko“: In Jena kommt es immer häufiger vor, dass Autofahrer Feuerwehrzufahrten zuparken
(Stadt Jena) – In Feuerwehrzufahrten gilt gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO in und vor Feuerwehrzufahrten ein absolutes Halteverbot und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich ein Einsatz stattfindet oder nicht. Dass die Autofahrer damit das Leben anderer gefährden, scheint ihnen leider nicht immer bewusst zu sein. Ausreden wie „ ich parke doch nur 5 Minuten“ oder „ich kann doch weg fahren, wenn die Feuerwehr kommt“ sind keine Seltenheit mehr.
Durch die Außendienstmitarbeiter der Verkehrsbehörde finden bereits regelmäßig Kontrollen der Feuerwehrzufahrten statt. Auf diese Art wendet der Fachdienst Verkehrsorganisation drohende Gefahren von den städtischen Bewohnern ab und sorgt für geordnete Verhältnisse im öffentlichen Straßenverkehr. Leider müssen bei solchen Kontrolle auch immer wieder Fahrzeuge, die trotz der Hinweisschilder in der Feuerwehrzufahrt parken, abgeschleppt werden.
Dies nahm nun die Verkehrsbehörde vor kurzem zum Anlass mit Unterstützung eines Kollegen der Berufsfeuerwehr die Feuerwehrzufahrten im Ortsteil Lobeda zu kontrollieren. Mit Leiterfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Lobeda war die erste Station die Platanenstraße. Hier wurden gleich zu Beginn der Kontrollfahrt Mängel in der Beschilderung festgestellt. Auch der Platz für die Anfahrt der Feuerwehrzufahrten war teilweise zu knapp bemessen und durch die parkenden Autos musste der Kollege von der Berufsfeuerwehr vorsichtig rangieren, um das Fahrzeug entsprechend in Position zu bringen. Dies kostet im Notfall wertvolle Zeit bei der Rettung von Menschenleben.
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