„Betreiber sagt Grand Opening des S21 ab“: Stadt erklärt, dass zuerst Brandschutzmaßnahmen und eine TÜV-Abnahme durchzuführen sind

30.08.18 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, STARTKommentare deaktiviert für „Betreiber sagt Grand Opening des S21 ab“: Stadt erklärt, dass zuerst Brandschutzmaßnahmen und eine TÜV-Abnahme durchzuführen sind

S21 Plakat – Foto © Stadt Jena

Mehrere Woche wurde in Jena und der Region über Plakate und soziale Medien die Clubeinweihung „Grand Opening S21“ am 01.09.2018 in der Saalbahnhofstraße 21 beworben. Als der FD Bauordnung der Stadt Jena ausdrücklich darauf hinwies, dass für das Objekt Saalbahnhofstraße 21 keine entsprechende Nutzungserlaubnis besteht, sprach der Betreiber des Clubs gegenüber der Ostthüringer Zeitung von „falschen Informationen der Stadtverwaltung“ (wir berichteten).

Nun ruderte er via Facebook zurück und verkündete, dass die für diesen Samstag geplante Eröffnung nicht stattfinden wird. „Trotz größter Bemühungen ist es uns nicht gelungen, die erforderlichen Bauabnahmen rechtzeitig durchzuführen“, heißt es dort unter anderem. Worum es geht, erläuterte Stadtsprecher Kristian Philler auf Anfrage der Ostthüringer Zeitung und erwähnte sowohl den Brandschutz und die TÜV-Abnahme, als auch eine allgemeine Begehung durch den Fachdienst Bauordnung, die noch ausstehen würde. Philler betonte weiter, dass es für die Stadt Jena dabei allein um die vom Betreiber selbst beantragte Nutzung des Gebäudes Saalbahnhofstraße 21 als gastronomisch-kulturelle Einrichtung gehe, mit Öffnungszeiten von 17.00 bis 21.30 Uhr.

Die auf Facebook genannte Spanne der „Grand Opening S21“-Veranstaltung am 01. September 2018 von 22.00 (01.09.2018) bis 06.00 Uhr (02.09.2018) widersprach nach Angaben der Stadt Jena dieser beantragten Nutzung, wie die Stadt ebenso eine zuküftige Nutzung der Räume als Club und Diskothek weiter kategorisch ausschließe. Sonderveranstaltungen, wie sie der Betreiber sich wünsche, werde man nicht genehmigen, da das Gebäude an das Wohngebiet Damenviertel angrenze, hieß es. Hier sei eine erhebliche Störung der Nachtruhe der Bewohner zu befürchten.





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