Wagenplatz: Verwaltungsgericht will (noch) keine Entscheidung treffen und ruft Streitparteien zum Erörterungstermin
(red) – Das hatten sich die Wagenbürger vom Verein „Auf Achse“ einfacher vorgestellt. Zehn Menschen, die in einem Landschaftsschutzgebietes im festgesetzten Überschwemmungsbereich der Saale gerne dauerhaft wohnen möchten und sich hier mit ihren Fahrzeugen ohne Genehmigung an einem Wendehammer der Straße „Am Steinbach“ im Ortsteil Löbstedt niedergelassen haben, sind vor Kurzem von der Stadt Jena in Persona des Oberbürgermeisters, durch eine im Amtsblatt veröffentlichte Allgemeinverfügung auf den Boden der Tatsache geholt worden – sprich: sie müssen sich einen andere Ort zum Verweilen aussuchen, bis sich die gesetzlichen Grundlagen in Land und Bund geändert haben.
Hiergegen wollen sich die Zehn nichtabfinden und fühlen sich moralisch im Recht, weil Jenas Stadtrat vor wenigen Wochen den Oberbürgermeister beauftragt hatte, Am Steinbach in Löbstedt ein Bebauungsplan-Verfahren einzuleiten mit dem Hintergrund, die Wagenburg dort dauerhaft zu etablieren. In einem Eilantrag wollen die Alternativ-Wohner deshalb das zuständige Verwaltungsgericht in Gera bewegen, die Allgemeinverfügung zu stoppen und solange eine aufschiebende Wirkung der Räumung des Platzes anzuordnen, bis „die Sache entschieden ist“.
Dem will das zuständige Verwaltungsgericht in Gera aber vorerst nicht folgen sondern hat die direkt Beteiligten – sprich: die Kläger und die Stadt Jena – zu einem Erörterungstermin eingeladen. Der werde Ende Januar stattfinden, wie Bernd Amelung als Gerichtssprecher erklärte. Konkret gehe es nicht um die Aufhebung der Allgemeinverfügung sondern darum, ob sich der Eilantrag der Wagenbürger mit dem Bebauungsplan-Beschluss erledigt hat, so Amelung. Zwar hatte Jenas OB Dr. Thomas Nitzsche bereits erklärt, diesen Beschluss beanstanden und aufheben lassen zu müssen, weswegen Jenas Stadträte am kommenden Dienstag, den 8. Januar 2019, ab 17:00 Uhr im Volksbad zu einer Sondersitzung zusammen kommen, dies möchte sich das Gericht aber gerne von der Stadt erläutern lassen.
Für Jenas Oberbürgermeister und seine Rechtsexperten ist der Ratsbeschluss allein schon deshalb rechtswidrig, weil seine Aufstellung „keine städtebaulichen Ziele, sondern allein die Ziele der Nutzer der Fläche, die sich auf der Homepage der ‚Radaue‘ finden lassen“ verfolge. Sprich: keine Allgemeinnutzung (wie etwa einen Campingplatz) vorsieht sondern allein die Privilegierung von zehn Menschen. Nach der Rechtsprechung sei aber eine Bebauungsplanung, die im Wesentlichen nur dazu dient, ein privates Interesse von Wenigen zu legalisieren, nicht erforderlich und damit nichtig, meint die Stadt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die drei Einreicher Fraktion DIE LINKE., Fraktion der SPD und Fraktion Bündnis’90/Grüne den Ortsteilrat Löbstedt bis zum heutigen Tag nicht in ihre B-Plan-Vorlage eingebunden haben, obwohl Thüringer Kommunalrecht dies verschreibt. Der Oberbürgermeister sieht in der Angelegenheit auch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, das Thüringer Landesverwaltungsamt, hinter sich, die ihm bereits schriftlich mitgeteilt hatten, dass er mit seiner Sicht der Dinge richtig liege.
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