ROT = Wagenplatz / ROT = Wagenburg / GRÜN = Radaue: Nun (er)klärt das Landesverwaltungsamt die Dinge!
Der Jenaer Stadtrat zeigt Flagge und agierte vorgestern „sehr konsequent“ (wie es der Oberbürgermeister ausdrückte): er blieb bei seiner Absicht, in einem Landschaftsschutzgebiet in Löbstedt im Überschwemmungsbereich der Saale einen Bebauungsplan aufzustellen, der es zehn Wagenbürgern ermöglicht, dort zu wohnen und zu leben.
Dabei findet es die rot-rot-grüne Mehrheit der Stadträte völlig überzogen, mit welchen juristischen Vorbehalten der Oberbürgermeister hier argumentiert hat. Wird womöglich gedacht, dass der Stadtrat der Lichtstadt Jena autonom über den ordinären Regeln des Freistaats und der Bundesrepublik steht? In diesem Fall kann es doch kaum verwerflich sein, in einem Landschaftsschutzgebiet im Überschwemmungsbereich der Saale einen B-Plan aufstellen. – Merke: Gleich zwei Mal hat der Stadtrat dies mehrheitlich beschlossen.
Dabei gibt es durchaus eine kooperative Stimmung zwischen Stadtverwaltung und den meisten Stadträten, vor allem wenn es um das Thema Radaue geht. Das zuständige Dezernat hat in diesem Zusammenhang sein „Hausaufgabenheft“ des Stadtrats vorbildlich abgearbeitet und Dutzende andere Standorte für die Wagenbürger und ihre Vision eines Alternativwohnens geprüft. Leider gibt es (mit einer Ausnahme, die aber derzeit noch nicht zur Verfügung steht) in ganz Jena keinen Standort für die Radaue und – um das hier nochmals ganz klar zu sagen – natürlich auch nicht in Löbstedt. Wo sind die Ortsteile, die den Wagenbürgern Asyl anbieten?
Nun wird also ein Amt der Freistaats Thüringen, das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar, den Sachverhalt klären und diese Klärung wird keine überraschenden Neuigkeiten hervorbringen. Eine Lektüre der Entscheidung des VG Münster in seinem Urteil vom 07.03.2008 (Az.: 1 K 560/07) könnte hier bereits ein Fingerzeig sein. Doch die zeit rennt. Noch am Sonntag rechnen Meteorologen mit der nächsten Schnee- und Regenfront mit bedrohlichen Folgen für die Flüsse in Mitteldeutschland. Hoffentlich erfolgt die Klärung noch, bevor das Hochwasser nach der Schneeschmelze den Wagenplatz flutet.
Eher nebensächlich aber trotzdem bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang für mich, dass die Initiatoren des Stadtratsbeschlusses nicht der Thüringer Kommunalordnung gefolgt sind, wonach die Pflicht besteht, bei der Vorbereitung eines Bebauungsplanes den betroffenen Ortsteilrat einzubinden. Könnte das daran gelegen haben, dass die Mehrheit des Ortsteilrates Löbstedt gegen den Wagenplatz votiert hatte?
Chris Steinberger
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