Klimaschutzgesetz beschlossen: Was bedeutet das für jeden Einzelnen von uns?
(red) – Es gab teils heftige Kritik am Klimapaket der GroKoin Berlin, doch Union und SPD haben die Gesetze im Eiltempo auf den Weg gebracht und bereits am Freitag viele davon beschlossen. – Was bedeutet das für uns bzw. was werden wir davon mitbekommen?
Vorab: Die heiß diskutierten Gesetze zum Kohleausstieg, den Ölheizungen und zur Windkraft werden erst später auf die Tagesordnung kommen. Aber das Folgene ist nun Beschlusslage.
Ab 2021 müssen alle Anbieter, die Heizöl oder Diesel, Benzin oder Erdgas in Deutschland in den Handel bringen, Verschmutzungsrechte nachweisen und zwar exakt für die Menge an Treibhausgase, die daraus entstehen werden, wenn man die Kunden sie verbrauchen.
Diese beliebten fossilen Heiz- und Kraftstoffe wird der CO2-Aufschlag erheblich verteuern, damit Bürger und Industrie an deren Stelle lieber klimafreundliche Technologien kaufen und / oder entwickeln lassen. Die Verteuerung beläuft sich für 2021 bezogen auf die mehr als 4.000 betroffenen Energie-Unternehmen und Mineralölkonzerne auf „nur“ 10 Euro pro Tonne CO2 – ein Preis der bis 2025 nach und nach auf 35 Euro steigen wird.
Ab 2026 wird es jedoch richtig teuer, dann dann sollen Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen: Obergrenze = 60 Euro. Als Beispiel muss man davon ausgehen, dass eine Verteuerung von rund 35 Euro pro Tonnne Heizöl und Diesel um etwa 11 Cent pro Liter im Preis erhöhen, Benzin um knapp 10 Cent. Werden es 60 Euro, dann beträgt die Verteuerung pro Liter Diesel und Heizöl rund 19 Cent bzw. bei Benzin rund 16,5 Cent.
Desweiteren erhöhen die Steuern auf Flugtickets bereits ab dem kommenden April die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket; für Langstreckenflüge bis maximal 6.000 Kilometer werden etwa 10 Euro mehr fällig und bei Flügen an noch fernere Orte etwa 18 Euro mehr als bisher.
Doch es gibt auch Geld vom Staat zurück. So z.B. für Pendler. Um hier auszugleichen, dass Kraftstoffe über den CO2-Preis teurer werden, erhöht sich die Pendlerpauschale für die Dauer von vorerst fünf Jahre auf 35 statt bislang 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag; dies muss allerdings von den zu versteuernden Einkünften abgezogen werden.
Ebenso großzügig ist die GroKo bei der Sanierung von Gebäuden, sofern dies klimafreundlich erfolgt. Hier kann man ab 2020 über drei Jahre eine steuerliche Förderung erhalten – dafür muss die Immobilie aber älter als zehn Jahre sein. Vorgesehen ist, dass 20 % der Investkosten der Sanierung mit max. insgesamt 40.000 Euro je Wohnung oder Haus verteilt über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können.
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