„Befreiung von der Rundfunkgebühr?“ = Ganz einfach: Man muss nur darauf bestehen, in bar zu bezahlen!

11.06.15 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu „Befreiung von der Rundfunkgebühr?“ = Ganz einfach: Man muss nur darauf bestehen, in bar zu bezahlen!

JEZT - Rundfunkgebuehreneinzug - Symbolbild © MediaPool Jena

Rundfunkgebühreneinzug – Symbolbild © MediaPool Jena

(JEZT / HANDELSBLATT) – Waren Sie nicht auch schon einmal von den penetranten Geldeintreibern der GEZ (oder dem „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice„, wie das Ganze heute heißt) genervt. Vielleicht sind Sie ja Medientotalverweigerer oder besitzen weder Fernsehen noch Radio noch einen internetfähigen Computer noch ein Smartphone. Trotzdem müssen Sie zahlen und das seit 2012 und dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bargeldlos. das wiederum ließ Finanzexperte Norbert Häring von der Tageszeitung „Handelsblatt“ keine Ruhe und er hatte tatsächlich den richtigen Riecher, um die Gebühren-Krake in die Knie zu zwingen.

Anfang des Jahres widerrief Häring seine Einzugsermächtigung, durch die die Rundfunkgebühr von den öffentlich-rechtlichen Sendern bequem  von jedermanns Konto abgebucht – sprich: eingezogen – werden kann. Es war vorausschaubar, was darauf kommen musste: eine Mahnung des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ mit der dringenden Aufforderung, doch schnell die nächsten Zahlungen manuell zu überweisen. Doch da spielte der Redakteur des „Handelsblatts“ nicht mit: Häring bat den Beitragsservice freundlich um Angabe einer Kasse oder eines Ortes, an dem er die Zahlung in bar begleichen könne. Wie der Finanzexperte schrieb, erwartete er selbstverständlich, dass den Geldeintreibern sein Anliegen nicht gefallen würde. deshalb versah er sein Schreiben mit einigen rechtlichen Hinweisen, die er von einem befreundeten Staatsrechtler bekommen hatte. So verwies Norbert Häring u.a. darauf, dass „Banknoten in Deutschland“ laut dem Bundesbankgesetz „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ seien, während der Rundfunkbeitragsvertrag (der die bargeldlose Zahlung vorschreibt) lediglich ein Vertragswerk sei, somit nicht über einem Gesetz stehen können und man ihm daher von Seiten des Beitragsservice die Annahme von Bargeld nicht verweigern dürfe.

Tatsächlich darf man in Deutschland immer und alles mit Bargeld bezahlen, vom Bundesgerichtshof nur in Fällen von grobem Unfug anders entschieden – sprich: immer dann, wenn Spaßvögel z.B. versuchen, große Summen mit einzelnen Cent-Münzen zu begleichen, greift diese Rechtsprechung nicht. Das aber schloß Häring in seinem Schreiben kategorisch aus. Deshalb bat er den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, sollte dieser ihm di Barzahlung nicht möglich machen, „um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.“

Und er hatte Erfolg: Die Einzieher vom Beitragsservice meldeten sich einfach nicht mehr bei Häring und eine neue Rechnung bekam auch nicht. Erst nach hartnäckigem Nachfragen des „Handelsblatts“ antwortete man auf die Presseanfrage von Norbert Häring und beschied ihm, dass man Bargeld nicht akzeptieren zu müsse, da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag allein die bargeldlose Zahlung vorsehen würde. Das halten Juristisch allerdings (siehe oben) in der Tat für eine unhaltbare Sichtweise. Deshalb hat Häring der Gegenseite nun schriftlich mitgeteilt, dass er im Falle eine Vollstreckung ohne jede Frage den Rechtsweg beschreiten würde. Bis es aber soweit ist,  zahlt Rebell Häring erst einmal keine Rundfunkgebühr mehr.

Wer die ganze Sache einmal ausführlich nachlesen möchten: HIER ist Härings Artikel im „Handelsblatt“.





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