„Abgelehnt!“: Der Staatsschutzsenat am OLG München hat entschieden, dass Beate Zschäpe ihre drei Anwälte behält
(JEZT / OLG MÜNCHEN | 2014-07-22) – Die Hauptangeklagte im sog. „NSU-Prozess“, Beate Zschäpe (hier eine Aufnahme aus dem Jahre 1991), muss ihre drei bisherigen Anwälte behalten. Dies hat der am Münchner Oberlandesgericht tätige 6. Strafsenat (der auch als Staatsschutzsenat bezeichnet wird) entschieden und damit den Wunsch Zschäpes nach neuen Pflichtverteidigern abgelehnt, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstagnachmittag zu Beginn der Hauptverhandlung bekannt gegeben hat.
In der letzten Woche hatte Beate Zschäpe während der laufenden Befragung des Zeugen Tino Brandt schriftlich erklärt, ihren drei Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nicht mehr länger zu vertrauen. Das OLG verlangte daraufhin von ihr eine schriftliche Begründung, die Zschäpe am Samstag, den 19. Juli 2014, bei Gericht abgegeben hatte. Bis heute war der Fortgang des Prozesses deshalb ausgesetzt worden.
Darin legte die Angeklagte jedoch, so die Ansicht des Strafsenats, „nicht ausreichend stichhaltig dar“, weshalb sie das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten für endgültig und nachhaltig erschüttert ansieht. Dies jedoch wären die einzigen Voraussetzungen für ein Auswechseln der Verteidiger gewesen, denn Zschäpe kann ihre Anwälte nicht selbst entlassen, da es sich bei allen Dreien um, vom OLG München gerichtlich bestellte, Pflichtverteidiger handelt.
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