„Einzugs- oder Auszugsbescheinigung schon ausgestellt?“: Wer diese Frage mit „Nein“ beantwortet, dem droht ab morgen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro

31.10.15 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu „Einzugs- oder Auszugsbescheinigung schon ausgestellt?“: Wer diese Frage mit „Nein“ beantwortet, dem droht ab morgen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro

JEZT - Thomas L Kemmerich - Foto © Guido Werner

Thomas L. Kemmerich – Foto © Guido Werner

„Der Teufel steckt im Detail“, kommentiert der Bundesvorsitzende des Liberalen Mittelstands, Thomas L. Kemmerich, die Änderungen im neuen Melderechtsgesetz, die ab dem morgigen 1. November gelten. Danach müssen die Vermieter ihrem Mieter künftig beim Ein- und Auszug eine Bescheinigung ausstellen. Wer das nicht schnell genug tut, soll ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro zahlen. „Ein neues Schreiben im Bürokratiedschungel für Mieter als auch Vermieter. Zumal das Gesetz zehn Jahre zuvor als zu bürokratisch abgeschafft wurde“, kritisiert Kemmerich den Beschluss von 2012.

Wohlwissend, dass das Gesetz 2012 unter der damaligen schwarz-gelben Regierung verabschiedet wurde, kritisiert der Wirtschaftsexperte die Entscheidung. Kemmerich schlägt beispielsweise vor, einen „Bürokratie-TÜV“ für neue Gesetze einzuführen. Mit dem TÜV sollen neue Gesetze auf ihre Notwendigkeit und Auswirkungen für Unternehmen überprüft und gegebenenfalls revidiert werden.

„Statt ständig neuer Vorschriften brauchen wir endlich Maßnahmen zum Bürokraieabbau. Als Unternehmer und Vermieter kenne ich die täglichen Bürokratielasten. Es werden ständig mehr und daher werde ich weiterhin für die Rücknahme dieser unsinnigen neuen Bürokratiehürden streiten“, so Kemmerich abschließend.





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