Rot-Rot-Grün mit Vorstoß zur Verfassungsänderung beim Landtags- Wahlrecht gescheitert – Allerdings dürfen Jugendliche nun auf kommunaler Ebene wählen
(JEZT / FREISTAAT THÜRINGEN) – Die von der Thüringer Regierungskoalition aus der Linkspartei, SPD und Bündnis’90/DIE GRÜNEN geplante Senkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre ist am Mittwoch im Thüringer Landtag gescheitert. Die für eine Änderung der Landesverfassung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit kam nicht zustande, da CDU und AfD dagegen stimmten. So sagte etwa der CDU-Abgeordnete Jörg Kellner, er persönlich habe „keine Lust, auf Schulhöfen oder in Jugendclubs Wahlkampf zu machen“. Muss er auch nicht, antwortete ihm Ministerpräsident Bodo Ramelow (DIE LINKE), denn laut Thüringer Schulgesetz ist die Werbung für politische Parteien und politische Gruppierungen in der Schule grundsätzlich unzulässig.
Dagegen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren in Thüringen ihre Stimmen zukünftig bei Kommunalwahlen abgeben. Da hierzu nur das s Kommunalwahlgesetz zu ändern war und dafür eine einfache Mehrheit genügte, stimmten die Koalitionsfraktionen vorgestern im Landtag mit ihrer Mehrheit von einer Stimme für eine entsprechende Änderung des Gesetzes. Damit können Jugendliche künftig die Zusammensetzung von Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen mitbestimmen und auch die Bürgermeister und Oberbürgermeister wählen. Innenminister Poppenhäger (SPD) und B’90/Grüne-Fraktionschef Dirk Adams sagten, es sei hierbei darum gegangen, mehr Demokratie zu wagen und die Möglichkeiten für Mitbestimmung in Thüringen zu verbessern.
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