„Flüchtlinge dürfen doch nach Drackendorf“: Anwohner des Gebietes Zur Lämmerlaide scheitern mit Eilantrag vor dem VG Gera
(JEZT / MDR) – Das zuletzt als Dialyseeinrichtung genutzte Gebäude im Gebiet Zur Lämmerlaide, unweit des Drackendorf-Centers in Jena, wird von seinem Eigentümer als Flüchtlingsunterkunft bereit gestellt. Einziehen sollen etwa 100 Asylsuchende, sowohl Familien als auch junge Männer und die können dies nun auch in etwa fünf Wochen, wie der MDR gestern in seiner TV-Sendung „Thüringen Journal“ berichtete.
Gegen diese Nutzung hatten zwar zwei Eigenheimbesitzer aus der Nachbarschaft von dem Verwaltungsgericht in Gera einen Eilantrag gestellt, der jedoch sei am Mittwoch abgewiesen worden, so der MDR. Bereits im vergangenen Jahr hatten sich die beiden erfolgreich gegen die Nutzung des Dialysezentrums zur Wehr gesetzt und bis zum Bundesverwaltungsgericht einen Umzug der medizinischen Einrichtung erzwungen, da der Lärm an- und abfahrender Autos mit Patienten der Ausweisung als reines Wohngebiet widersprochen hatte.
Nun wollten die gleichen Nachbarn offenbar mit einer einstweiligen Verfügung verhindern, dass die Stadt Jena dem Eigentümer des Gebäudes eine Umnutzung als Flüchtlingsunterkunft gestattet und hierfür eine Baugenehmigung erteilt, doch das VG Gera lehnte eben diesen sog. Eilantrag ab. Zwar stünde den Klägern grundsätzlich eine Beschwerde gegen die Entscheidung offen, berichtete das „Thüringen Journal“, zudem habe es auch noch keine Hauptverhandlung in der Sache gegeben, jedoch lasse die Begründung des Verwaltungsgerichts wenig Zweifel an einem abschlägigen Urteil aufkommen, wie die Stadt Jena dem Mitteldeutschen Rundfunk mitteilte.
Unter anderem begründeten die Kläger ihren Antrag nach Gerichtsangaben mit einer „erheblichen und dauerhaften Wertminderung“ ihrer Grundstücke, einer „Einschränkung der Lebensqualität“ sowie der „Ordnung und Sicherheit“ aufgrund des „unzumutbaren Zahlenverhältnisses von 800 Einwohnern zu 100 Flüchtlingen“. Das Gericht stellte hingegen fest, dass es sich bei der vorgesehenen Nutzung sehr wohl um eine Wohnnutzung und zudem eine soziale Nutzung handele, die in diesem Wohngebiet beide grundsätzlich zulässig seien. Auch in der Zahl der Flüchtlinge konnte das Gericht keine unzumutbare Härte erkennen.
Im Gegensatz zur Klage gegen die Dialyse zählte auch diesmal das Thema Lärm nicht, so das VG Gera in seiner Begründung zur Ablehnung des Eilantrages. Die Stadt konnte zudem glaubhaft versichern, dass die Flüchtlinge keine eigenen Autos besitzen, sagte Martin Pfeiffer, Fachdienstleiter Recht der Stadt Jena gegenüber der Presse. Pfeiffer fügte an, dieses Urteil sei wichtig für die Stadt, da es die von der Verwaltung praktizierte Verteilung von Flüchtlingen auf alle Wohngebiete des Stadtgebietes stärke.
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