Der Winter bringt uns glatte Gehwege: Was muss hier beachtet werden?
Jeder (egal ob Großmutter oder Wohnungsgesellschaft) ist laut Aussage des Vereins „Haus und Grund Jena“ verpflichtet, bei starkem Schneefall den Gehweg „vom Schnee zu reinigen“, wie es in der entsprechenden Satzung der Stadt Jena so schön heißt. Ansonsten droht ein saftiges Bußgeld; gar nicht vorstellen mag man sich, dass irgend jemand vor dem eigenen Haus stürzt und zu Schaden kommt – hier ist jeder einzelne Hausbesitzer für das Schneeräumen selbst verantwortlich.
Die Streupflicht beginnt üblicherweise mit dem Berufsverkehr um 7 Uhr und endet um 20 Uhr. Wenn es den ganzen Tag über schneit, muss unter Umständen auch mehrmals gestreut werden. Geräumt und gestreut werden muss der Gehweg entsprechend der Vorschriften in Jena je nach kommunaler Bestimmung auf einer Breite zwischen 0,80 und 1,20 Meter.
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