„Landtagswahl am 14.09.2014“: Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dieser Woche zugesandt
(JEZT / THÜRINGEN | 2014-08-04) – Wie der Landeswahlleiter für den Freistaat Thüringen mitteilte werden derzeit mit Stichtag 03.08.2014 aus den Einwohnermelderegistern die Wählerverzeichnisse erstellt und die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl gedruckt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt somit ab dieser Woche. Alle ins Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens zum 24.08.2014 ihre Wahlbenachrichtigung. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist.
Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis zum Donnerstag, den 21.08.2014 sollten der oder die Betroffene unverzüglich – spätestens jedoch am Freitag, den 22.08.2014 – bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen muss, so Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Bürger, die bis zum 03.08.2014 nicht mit einer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts erfasst sind (z.B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz), haben bis spätestens 24.08.2014 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen. Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen.
„Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl bekommen, finden sie aber am Wahlsonntag nicht mehr, sind Sie trotzdem – unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses – wahlberechtigt und können Ihre Stimme am 14.09.2014 abgeben“, so Landeswahlleiter Günter Krombholz. Weitere Informationen findet man HIER im Internetangebot des Landeswahlleiters.
« 48-Jährige in Jena in Schlangenlinien unterwegs und Handtasche aus Auto gestohlen „Blutspende in den Sommerferien“: Viele Dauerspender sind im Urlaub, aber der Bedarf an Blutprodukten ist weiterhin hoch »