„Bauflächenpotentiale der Stadt Jena“: Das Ergebnis der Prüfung der Vorschläge des RV Jena/Saale-Holzlandkreis der Kleingärtner e. V. (Teil 2)

14.05.16 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Bauflächenpotentiale der Stadt Jena“: Das Ergebnis der Prüfung der Vorschläge des RV Jena/Saale-Holzlandkreis der Kleingärtner e. V. (Teil 2)

Baulandkataster - Auszug aus dem Kartenportal der Stadt Jena - Grafik powered by JEZT - Symbolbild

JEZT Jenas Zukunft mitgestalten - Abbildung © MediaPool JenaEs war eine schwere Geburt: Vor etwas mehr als neun Monaten, am 10.08.2015, wurde dem Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt die komplette „Auflistung von Wohnbauflächen, die in der BV Wohnen in Jena 2030 nicht aufgelistet sind“ des Regionalverbandes Jena/Saale-Holzlandkreis der Kleingärtner e. V. sowie eine weitere eine Liste von Herrn Frey übergeben. Durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung und das Team Geoinformation wurden alle 102 Flächen in das Geoinformationssystem (GIS) der Stadt eingepflegt. Die Bewertung erfolgte durch den Fachbereich Stadtentwicklung/Stadtplanung, den Fachdienst Umweltschutz in Abstimmung mit den Eigenbetrieben der Stadt, Kommunalservice Jena und Kommunalen Immobilien Jena. Nun liegen die Ergebnisse vor:

[Lesen Sie hier Teil 1 des Berichts!] – Bei den vom Kleingartenverband vorgeschlagenen Standorten geht es nicht nur um die Prüfung der Machbarkeit, sondern sie müssen auch den Grundsätzen der Bauleitplanung und Flächennutzung entsprechen. Diese sind in § 1 Abs. 5 des Baugesetzbuches benannt. Für Jena bedeutet dies konkret:

– Standortentscheidungen sollen nachhaltig getroffen werden, was Strategien und Planungen mit möglichst langfristiger Perspektive und Planungssicherheit erfordert.

– Wegen des Vorrangs der Innenentwicklung sollen insbesondere Flächen im Innenbereich entwickelt werden, soweit dies nicht zu starken Belastungen des bereits vorhandenen Bestandes führt. Hierbei ist auch die infrastrukturelle Situation auf die Tauglichkeit einer Verdichtung zu prüfen.

– Eine Abwägung der Eignung erfolgt für unterschiedliche Nutzungen. Das heißt, Flächen die für Wohnen geeignet sind, könnten ebenso für die Forschung/Lehre, den Gemeinbedarf (Schule, KITA, Seniorenheim, Sport usw.) oder das Gewerbe benötigt werden. Außerdem darf Wohnnutzung nicht zu Beeinträchtigungen vorhandener Nutzungen, z. B. gewerblicher Betriebe führen.

– Der Abwägungsprozess umfasst auch die Berücksichtigung, aber nicht die Dominanz von Partikularinteressen. Das Allgemeinwohl soll im Vordergrund stehen.

– Aus dem Vorrang der Innenentwicklung sowie dem Ziel, das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten, resultiert in Bezug auf Jena auch eine nach Maß und Dichte begrenzte Bebaubarkeit in den Ortschaften, in denen der dörfliche Charakter in städtebaulicher, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht erhalten werden soll.

– Aus umweltschützenden und klimatischen Gründen der besonderen Topographie des Saaletals sind Flächen auch von Bebauung freizuhalten bzw. entsprechende Dichte und Bebauungsauflagen umzusetzen.

Gleichzeitig muss die Bauleitplanung auch Dynamik und Entwicklung ermöglichen, nicht nur für die Einwohner, die bereits in Jena sind, sondern auch für diejenigen, die zukünftig zuziehen werden. Grundvoraussetzung für die zukünftige Neubaunachfrage muss eine offensive Ausweisung von Wohnbauflächen sowie ihre Mobilisierung und Erschließung sein. Nur der Neubau schafft Entspannung am Wohnungsmarkt und ermöglicht den Erhalt preiswerten Wohnraums. Kommunale Flächenpolitik muss hierfür die Voraussetzungen schaffen.

Das wiederum erfordert eine langfristige Perspektive und ein strategisches Handeln, das auf grundlegenden Analysen des vorhandenen Angebotes und der Nachfrage basiert. Ausgangspunkt dafür stellt die Bevölkerungs- und Haushaltsprognose 2030 (erstellt 2014) der Stadt Jena dar. Bei der Vorausschau gibt es natürlich zahlreiche Unwägbarkeiten, weshalb eine laufende Evaluierung der angenommenen Entwicklungen erforderlich ist. Dies erfolgt in Jena bereits seit vielen Jahren im Zuge des Monitorings zur Stadtentwicklung.

Wohnbauflächenpotenziale sind Standorte, die im Prinzip für eine Wohnbebauung geeignet sind. Erforderlich ist jedoch noch eine Bauleitplanung, um mit einer Abwägung aller Interessen die Standorte planungsrechtlich zu sichern und eine geordnete Erschließung vorzubereiten. Ob die Planung aber auch umgesetzt wird, hängt wiederum von zahlreichen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Eigentümerinteresse oder der Finanzierbarkeit. Dass zwischen Potenzial und tatsächlichem Angebot eine erhebliche Differenz bestehen kann, zeigt beispielhaft das Baulückenkataster der Stadt. Dieses enthält Flächen im bebauten Zusammenhang, die im Prinzip kurzfristig bebaut werden können. Trotzdem werden zahlreiche Standorte seit Jahren für die Bebauung nicht genutzt.

[Forsetzung folgt!]

 





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