„Ein Maulkorb für Politikerinnen und Politiker“: Linkspartei-Landesvorsitzende empört sich über Urteil des Verfassungsgerichtshofs
„Auch ein Ministerpräsident muss sich als Bürger und Politiker klar in der Auseinandersetzung zur Politik anderer Parteien äußern können“, so die Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Thüringen, Susanne Hennig-Wellsow angesichts der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts zur Klage der NPD gegen Ministerpräsident Bodo Ramelow (Foto). Die Linkspartei sieht darin nach den Worten Hennig-Wellsows einen „Maulkorb für Politikerinnen und Politiker.“
Es dürfe nicht sein, so die linke Politikerin, dass sich „gerade in der aktuellen Zeit, in der Flüchtlinge verfolgt und verletzt werden, in der Unterkünfte von Kriegsflüchtlingen brennen“ nicht vor der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands gewarnt werden dürfe, die zum Beipiel in Eisenach einen Antrag zur Abwahl einer demokratisch gewählten Oberbürgermeisterin der Partei Die Linke betreibe. Die NPD berufe sich auf Chancengleichheit und Neutralitätspflicht; dem sei nun das oberste Gericht in Thüringen gefolgt. Das sei jedoch „ein makabrer Treppenwitz der Geschichte, sagte Susanne Hennig- Wellsow in ihrer Erklärung, die gestern verbreitet wurde, denn die NPD nutze und nutzt Parlamente, „lediglich als Bühne für ihre extrem rechte Hetze.“ Faschismus und Nationalismus dürfen in Deutschland nie wieder eine Chance haben, so die Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. 50.000.000 Tote im 2. Weltkrieg mahnten dazu. „Klare Worte von Bodo Ramelow, der auch Ministerpräsident des Landes Thüringen ist, können in dieser Auseinandersetzung nur helfen“, stellt Hennig-Wellsow fest.
Hintergrund: MP Bodo Ramelow hatte gestern vor dem Thüringer Verfassungsgericht eine Niederlage einsteckten müssen, denn die NPD hatte ihm vorgeworfen, gegen die Neutralitätspflicht verstoßen zu haben; das Gericht schloss sich dem an. Ramelow hatte zuvor in einem MDR-Interview dazu aufgerufen, in Kommunalparlamenten keine gemeinsame Sache mit der NPD zu machen. Entscheidend war nach Ansicht der Verfassungsrichter die Tatsache, dass die Thüringer Staatskanzlei das Interview über ihre Accounts in sozialen Netzwerken weiterverbreitet hatte, ohne eigene Inhalte hinzuzufügen. Damit seien die Äußerungen Ramelows als amtliche Verlautbarungen des Ministerpräsidenten zu bewerten gewesen, so die Thüringer Verfassungsrichter.
« „FCC bindet Shkodran Zeqiri“: Talent konnte vorerst in Jena gehalten werden! Durch Leichtsinn bei Gartenparty Fingerkuppen verloren / Fahrerflucht nach Verkehrszeichen-Kollision / Straßenbahn rammt Berlingo / Kollision auf der Autobahn 9 bei Eisenberg »