„Jeweils 2.500 Euro Geldstrafe wegen des Abbrennens von Pyrotechnik“. Relativ milde Urteile für Erfurt und Jena nach Endspiel im Köstritzer Landespokal
Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat in zwei schriftlichen Einzelrichterurteilen über Vorfälle beim Endspiel um den Köstritzer Landespokal am 28.05.2016 im Jenaer Ernst-Abbe-Sportfeld entschieden. Danach müssen sowohl der FC Carl Zeiss Jena als auch der FC Rot-Weiß Erfurt wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Zuschauer/Anhänger sowie weiteres unsportliches Verhalten der Zuschauer/Anhänger jeweils eine Geldstrafe von 2.500 Euro entrichten.
Das Urteil nimmt Bezug auf die Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) § 43 Absatz 16 i. V. m. § 3 Absatz 2. Gegen das Urteil ist eine Berufung entsprechend der Fristen möglich.
« „Wächter der Rechtschreibung“: Jenaer Uniratsvorsitzender Dr. Josef Lange ist neuer Vorsitzender des Rechtschreibrats Gewalt gegen Autofahrerin / Angriff mit Reizgas am Johannisplatz / Diebstahl aus Schuhgeschäft / Mehrere Ruhestörungen und andere Vorkommnisse »